Gießen. In wenigen Monaten tritt die sogenannte Ersatzbaustoff-Verordnung in Kraft. Hierbei handelt es sich um ein neues Regelwerk für die Verwertung mineralischer Abfälle, zum Beispiel in Form von Recycling-Baustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen oder aus Bodenmaterial. Diese Regeln gelten ab dem 1. August in ganz Deutschland und sollen Boden und Grundwasser schützen. Eine hessenweite Arbeitsgruppe der Umweltverwaltung bei den drei Regierungspräsidien hat hierzu Informationsblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt.
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen als Abfallbehörde in Mittelhessen empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreibenden von Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinander zu setzen. Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden mineralischer Abfälle für technische Bauwerke wird künftig nur noch nach bestimmten Kriterien zulässig sein. Die wichtigsten Regelungen zum Herstellen und Einbauen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie zum Betrieb von Aufbereitungsanlagen sind in den Info-Blättern zusammengefasst.
Link: https://rp-giessen.hessen.de/umwelt/abfall/abfallnews/ersatzbaustoffverordnung
Bildunterschrift: Ab 1. August gelten neue Regeln für Ersatzbaustoffe. Das Regierungspräsidium Gießen empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreibenden von Aufbereitungsanlagen, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinander zu setzen.