Fahrschulauto

Regierungspräsidium Gießen

Noch mehr Digitalisierung für Fahrlehrer und Fahrschulen

Online-Formulare auf den Homepages der drei hessischen Regierungspräsidien erleichtern Antragstellungen erheblich – Bestehendes Angebot erweitert

Gießen. Digitalisierung im Austausch mit Behörden spielt auch in Fahrschulen eine wichtige Rolle. Leistungen der Verwaltung sollen digital in Anspruch genommen werden können, so sieht es das Onlinezugangsgesetz vor. Dem tragen die drei hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel als zuständige Verwaltungen für das Fahrlehrerwesen mit einem weiteren wichtigen Schritt Rechnung. Nach dem Auftakt mit Onlineanträgen zur Fahrlehrerlaubnis sind nun auch für den Bereich der Fahrschulerlaubnis weitere digitale Formulare entwickelt und online gestellt worden.

Das heißt konkret: Bürgerinnen und Bürger können auf dem digitalen Weg eine Erlaubnis für eine neue Fahrschule oder eine Zweigstelle beantragen sowie diese um weitere Fahrschulerlaubnisklassen erweitern. Ein weiteres Formular bietet gleich mehrere Möglichkeiten. So können einerseits diverse Änderungsanzeigen nach § 30 des Fahrlehrergesetzes gemeldet werden, etwa, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Fahrlehrerin bzw. einem Fahrlehrer oder die verantwortliche Leitung einer Fahrschule ändern. Andererseits kann damit auch die Erteilung einer Seminarerlaubnis oder Ausbildungsfahrlehrerlaubnis beantragt werden.

Die Formulare werden online ausgefüllt und, mit den entsprechenden Anhängen versehen, an das zuständige Regierungspräsidium übermittelt. Die Onlineanträge sind im Rahmen des Projekts Digitale Modellbehörde, eines der größten Digitalisierungsvorhaben des Landes Hessen, umgesetzt worden. Daran beteiligt waren die Abteilung Cyber- und IT-Sicherheit, Verwaltungsdigitalisierung im Hessischen Innenministerium, das Wirtschaftsministerium und die drei Regierungspräsidien. Weitere Informationen zu dem Thema Fahrschulerlaubnis sind auf den Internetseiten der drei Regierungspräsidien zu finden.

Links zu den Anträgen:

Erteilung oder Erweiterung der Fahrschulerlaubnis:

https://portal-civ-hel.ekom21.de/civ-hel.public/start.html?oe=00.00.HE.RP&mode=cc&cc_key=04_FSE_ErteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Erteilung der Zweigstellenerlaubnis:

https://portal-civ-hel.ekom21.de/civ-hel.public/start.html?oe=00.00.HE.RP&mode=cc&cc_key=FSE_ZWE_ErteilungÖffnet sich in einem neuen Fenster

Anzeigepflichtige Änderungen / Anträge:

https://portal-civ-hel.ekom21.de/civ-hel.public/start.html?oe=00.00.HE.RP&mode=cc&cc_key=FLE_FSE_generischÖffnet sich in einem neuen Fenster

Link auf Fahrlehrerseite…

RP Gießen:

www.rp-giessen.de/fahrlehrerwesenÖffnet sich in einem neuen Fenster

RP Kassel:
www.rp-kassel.hessen.de/planung/verkehr/fahrlehrerwesenÖffnet sich in einem neuen Fenster

RP Darmstadt:

https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/stra%C3%9Fenverkehr/fahrlehrerwesenÖffnet sich in einem neuen Fenster

Pressekontakt

Die Pressestelle des RP Gießen ist für Sie da.

Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

Regierungspräsidium Gießen

Fax

0641 303 2008

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Schlagworte zum Thema