Ein Windrad in der Sonne

Regierungspräsidium Gießen

Strom für jährlich 30.000 Drei-Personen-Haushalte

Regierungspräsidium Gießen genehmigt Windpark Rossberg - Sieben Anlagen dürfen im Ebsdorfergrund errichtet und betrieben werden

Gießen/Ebsdorfergrund. Sieben Windenergieanlagen dürfen im Windpark Rossberg in der Gemeinde Ebsdorfergrund, Gemarkung Rossberg, errichtet und betrieben werden. Hierzu hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Antragstellerin ist die JUWI GmbH mit Sitz im rheinland-pfälzischen Wörrstadt.

Die Anlagen modernster Bauart und -größe verfügen über 150 Meter Rotordurchmesser und eine Gesamthöhe von 244 Metern, wobei eine Anlage drei Meter niedriger ausfällt. Mit einer Nennleistung von 5,6 Megawatt (MW) pro Anlage, also insgesamt 39,2 MW für alle sieben, kann für den Windpark Rossberg ein jährlicher Stromertrag von etwa 120.000 Megawattstunden (MWh) prognostiziert werden. Bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu vier Megawattstunden pro Jahr in einem Drei-Personen-Haushalt wird der Windpark also etwa 30.000 Haushalte mit Strom versorgen können.

Die sieben Anlagen ergänzen den im Dezember vom RP Gießen im gleichen Windvorranggebiet genehmigten Windpark Dreihausen-Nordeck. Bereits am 20.12.2024 war die Genehmigung zum Bau von fünf baugleichen Windenergieanlagen mit ebenfalls jeweils 5,6 MW Leistung in Allendorf (Lumda), Gemarkung Nordeck (3 WEA), und in Ebsdorfergrund, Gemarkung Dreihausen (2 WEA) erteilt worden. Die Kapazität der beiden Windparks mit zusammen zwölf Windenergieanlagen wird dann für die Versorgung von jährlich rund 50.000 Drei-Personen-Haushalten ausreichen. Damit können die beiden Windparks einen effektiven Beitrag zur Energieversorgung mit regional erzeugtem, grünem Strom leisten.

Keine Hinderungsgründe

Bei dem Windpark Rossberg wurden die gesetzlichen Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren speziell für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien angewandt. Dies führte neben einer modifizierten artenschutzrechtlichen Prüfung und dem Wegfall einer gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfung auch dazu, dass das Genehmigungsverfahren auf das vereinfachte Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz umgestellt wurde. Dieses sieht keine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Die dennoch von Dritten eingereichten umfangreichen Eingaben wurden unabhängig von dieser Verfahrensumstellung vom RP Gießen entgegengenommen. Dabei handelte es sich unter anderem um die Bürgerinitiative Wald ohne Windkraft (WoW), das Marburger Institut für Ornithologie und Ökologie und die Naturschutzinitiative. Daraufhin sind die jeweils betroffenen Fachbehörden hinzugezogen worden. Die Eingaben fanden dadurch Eingang in das Genehmigungsverfahren und sind dort entsprechend berücksichtigt worden.

Wesentliche Gegenstände der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit waren neben dem technischen Immissionsschutz, also dem Schutz vor Lärm und Schattenwurf, auch eine Vielzahl weiterer Umweltbelange wie Naturschutz- und Forstrecht, aber auch Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes oder der Luftverkehrssicherheit. Besondere Bedeutung kamen unter anderem dem Schutz des Grundwassers und der Sicherstellung der Wasserversorgung zu. Nach Prüfung aller Belange kam das RP Gießen als Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Umsetzung des Vorhabens keine Hinderungsgründe entgegenstehen.  

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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