Gießen. „Stiftungen sind ein unverzichtbarer Teil unserer Zivilgesellschaft, gerade in Zeiten gesellschaftlicher, ökologischer und wirtschaftlicher Herausforderungen. Sie fördern Bildung, unterstützen soziale Projekte, ermöglichen Kunst und Kultur, bewahren Umwelt und Natur, treiben Wissenschaft und Forschung voran – und das alles langfristig und generationenübergreifend“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich anlässlich des europaweiten Tags der Stiftungen am Donnerstag, 1. Oktober. Das Regierungspräsidium ist die Stiftungsaufsichtsbehörde für Mittelhessen. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der Stiftungen und ihrer Gremien in den fünf mittelhessischen Landkreisen zu begleiten. Es berät fachlich und unterstützt dabei, notwendige Anpassungen umzusetzen.
Im Vorjahr hat die Behörde insgesamt zehn neu gegründete Stiftungen mit einem Grundstockvermögen in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro anerkannt. Damit unterstehen der Aufsicht des RP Gießen aktuell über 400 rechtsfähige Stiftungen, die insgesamt ein Vermögen von mehr als 2,6 Milliarden Euro verwalten. Bei den gemeinnützigen Stiftungen in Mittelhessen werden folgende Stiftungszwecke verfolgt: Jugendhilfe, Natur- und Umweltschutz, Förderung des Sportes und des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Wissenschaft und Forschung, des öffentlichen Gesundheitswesens als auch der Kunst und Kultur. In diesem Jahr wurden bereits sechs neue Stiftungen anerkannt und mehr als 1,5 Millionen Euro in die Stiftungen eingebracht.
Bündelung zum 1. Januar
„Der Auftrag an uns besteht darin, sicherzustellen, dass die Erträge des Stiftungsvermögens ihrem Zweck entsprechend und dauerhaft verwendet werden – so, wie es die Stifterin oder der Stifter vorgesehen hat“, erläutert die zuständige Dezernatsleiterin Dr. Silvia Heckmann. Dabei spielt neben rechtlicher Kontrolle auch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz eine wichtige Rolle. „Ziel ist es, das Vertrauen in die Stiftungsidee zu stärken und den Handlungsspielraum der Stiftungen auf einer soliden Grundlage zu sichern.“
Zum Jahreswechsel stehen Veränderungen ins Haus. Denn die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Kassel geht zum 1. Januar 2027 auf die Schwesterbehörde in Gießen über. Damit kommen noch einmal mehr als 300 Stiftungen dazu, die begleitet werden. „Ich begrüße die Bündelung. Die ständige Überprüfung der Zuständigkeiten der einzelnen Regierungspräsidien trägt zur Optimierung der Prozesse bei. Bei uns sind die Stiftungen aus dem Kasseler Regierungsbezirk auch in Zukunft gut betreut“, verspricht Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Auch sein Kasseler Kollege Mark Weinmeister sieht die Veränderung positiv. „Hessen hat sich die Entbürokratisierung von Prozessen und eine Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns auf die Fahnen geschrieben. Mit der Bündelung von Kompetenzen im Stiftungsrecht beim RP Gießen bauen wir Doppelstrukturen ab und schaffen Personalkapazitäten, die wir im RP Kassel an anderer Stelle mit Gewinn einbringen können. Dies ist in Zeiten des Fachkräftemangels und sinkender Steuereinnahmen des Landes ein sinnvoller Schritt.“
Wer sich für das allgemeine Thema Stiftung interessiert, kann sich an die RP-Mitarbeiterin Melanie Rhein (Telefon 0641 303-2292) oder per E-Mail an das Funktionspostfach stiftungen@rpgi.hessen.de wenden.
Hintergrund: Stiftungen
Stiftungen sind Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und ein klares Zeichen demokratischer Teilhabe. Mit ihrer Errichtung und dem Engagement in Stiftungen wollen Menschen einen Beitrag zu einer lebenswerten Gesellschaft leisten. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber nicht ersetzen. Sie bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Mitgliedern, Wählern oder Aktionären handeln können. Familienstiftungen sind hingegen nicht gemeinnützig und dienen der Versorgung von Familienmitgliedern und können als Instrument gegen eine Aufsplitterung von Privat- und Betriebsvermögen genutzt werden. Voraussetzung für die Anerkennung einer Stiftung ist, dass der gewünschte Zweck aus den Erträgen oder durch den Verbrauch des Vermögens nachhaltig erfüllt werden kann. Auch Mischformen sind möglich. Die staatliche Aufsicht liegt beim RP Gießen. Es überwacht Stiftungen dahingehend, dass das Vermögen nicht geschmälert wird und die Ausgaben nur entsprechend der Zweckbestimmung erfolgen.