Asbestsanierungsmaßnahmen

Regierungspräsidium Gießen

Urkundenfälschung fliegt auf

RP-Baukontrolleur entdeckt in Wetzlar gefälschten Sachkundenachweis – Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien gelten besondere Vorschriften

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Wetzlar. Beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist Vorsicht geboten. Denn Asbestfasern verursachen aggressive und meist tödliche Krebserkrankungen. „Wer beispielsweise ein Dach neu decken möchte, überlässt Ausbau und Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen daher gerne Profis“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die müssen sich besonders gut auskennen und an die Vorgaben halten, die ihrem Schutz und dem von anderen dienen. Für Maßnahmen, die mit einer Asbestsanierung verbunden sind, gibt es klare Regeln. Eine solche ist: Unternehmen, die solche Arbeiten ausführen, müssen ihre Sachkunde nachweisen. Und das, bevor es überhaupt ans Arbeiten geht. Jörg Heller, Baukontrolleur beim RP Gießen, hat in diesem Zusammenhang im Lahn-Dill-Kreis eine dreiste Urkundenfälschung aufgedeckt.

Kürzlich hatte ein Bauunternehmen aus Nordrhein-Westfalen den Auftrag bekommen, asbesthaltige Brandschutzklappen in einem Gebäude in Wetzlar auszubauen. „Bevor solche Arbeiten in einem der fünf mittelhessischen Landkreise durchgeführt werden dürfen, müssen diese vom Unternehmen bei den Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Gießen angezeigt werden“, erklärt Jörg Heller. Zusammen mit den amtlichen Formularen gehören auch Sachkundenachweise dazu. Denn der Ausbau von asbesthaltigen Baustoffen darf nur von Firmen durchgeführt werden, deren Beschäftigte erfolgreich einen behördlich anerkannten Lehrgang für solche Tätigkeiten absolviert haben.

Bei der Durchsicht der vom Unternehmen übermittelten Unterlagen fiel dem Experten sofort auf, dass die Anzeigeunterlagen unvollständig waren. Unter anderem fehlte der erforderliche Sachkundenachweis des Aufsichtführenden auf der Baustelle. Bei der Revision vor Ort wurde ein solcher dem Gießener Baukontrolleur zwar vorgelegt. Das vorgelegte Dokument ließ jedoch Zweifel an seiner Echtheit aufkommen. Die Nachfrage beim Lehrgangsträger bestätigte diese Vermutung: Der Sachkundenachweis war gefälscht. Daraufhin wurde Strafanzeige bei der zuständigen Wetzlarer Staatsanwaltschaft gestellt. Der Gießener Baukontrolleur informierte den Bauherrn über diese Ungereimtheiten. Der beauftragte umgehend ein Unternehmen, das alle Nachweise vorlegen konnte und die Arbeiten nach ordnungsgemäßer Anzeige auch fachgerecht ausführte.

Weitere Informationen über den Umgang mit Asbest erhalten Interessierte bei den Arbeitsschutzdezernaten im Gießener Regierungspräsidium auf der Internetseite, per E-Mail an arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de (Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg) oder arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de (Landkreis Limburg-Weilburg) sowie telefonisch unter 0641 303-3237 oder 0641 303-8600 (nur Landkreis Limburg-Weilburg).

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