Gießen. Im Fünf-Jahres-Rhythmus muss der Lärmaktionsplan für die Region Mittelhessen durch das Regierungspräsidium (RP) Gießen neu aufgestellt werden. Ab Montag, 21. November, bietet das Regierungspräsidium Bürgerinnen und Bürgern nun die Möglichkeit, sich an der Lärmminderungsplanung in Hessen zu beteiligen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung der vierten Runde dauert dann bis zum 22. Januar 2023 an.
Bis 22. Januar 2023
Das RP Gießen untersucht im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung im Straßenverkehr. Dies geschieht auf Grundlage der Lärmkarten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung können zeitnah unter www.laerm.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden. Auf Grundlage der Lärmkarten und Eingaben aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Lärmaktionspläne fortgeschrieben. Diese enthalten neben der Darstellung der Lärmbelastung und des Ist-Zustandes mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung. Auf der Plattform „Beteiligungsportal des Landes Hessen“ findet die Beteiligung zum Lärmaktionsplan Straßenverkehr in den Landkreisen und Straßen- und Schienenverkehr in den Ballungsräumen statt. Bürgerinnen und Bürger haben bis 22. Januar 2023 dort die Möglichkeit, ihr Lärmproblem zu schildern und ihre Vorschläge zur Lärmminderung vorzutragen. Es besteht unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000662Öffnet sich in einem neuen Fenster zudem die Möglichkeit, auf ruhige Gebiete hinzuweisen. Das sind Gebiete, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht nur auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen möglich, sondern auch per E-Mail an laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de oder postalisch (Regierungspräsidium Gießen; Dezernat 43.2, Landgraf-Philipp-Platz 1-7; 35390 Gießen) können Stellungnahmen, Beschwerden oder Wünsche formuliert werden.
Alle im Rahmen der Verfahren eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und es erfolgt eine individuelle Abwägung. Maßnahmenvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und mit den hierfür zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Alle Prüfaufträge und alle Ergebnisse finden sich im Lärmaktionsplan wieder. Dieser wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. Eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung ist voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 möglich. So gibt es die erneute Gelegenheit zur Information über den dann aktuellen Sachstand sowie die Möglichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stellung zu nehmen.