Ein Handy liegt auf einer Tastatur. Es ist bereit zum Ausschalten.

Regierungspräsidium Gießen

Von der Arbeitszeit bis zur passenden Kleidung

Regierungspräsidium Gießen informiert zum Thema „Arbeitsschutz im Betriebspraktikum“ – Sicherheit das A und O

Gießen. Welcher Beruf ist der richtige für mich? Die Antwort auf diese Frage fällt vielen jungen Menschen nicht leicht. Betriebspraktika sind meist die erste Gelegenheit, in einen bestimmten Bereich reinzuschnuppern und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu sammeln. „Auf jeden Fall sollten die Schülerinnen und Schüler die Zeit nutzen, sich informieren und Fragen stellen. Und sie sollten auf jeden Fall aufmerksam und konzentriert bei der Sache sein, um Unfälle zu vermeiden. Sicherheit ist das A und O“, betont der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Passend dazu informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dezernate für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums (RP) Gießen über wichtige Vorgaben zum Arbeitsschutz im Betriebspraktikum, angefangen bei der Unterweisung am ersten Tag bis hin zur passenden Kleidung.

Das Thema Arbeitsschutz spielt gerade auch für Jugendliche beim ersten Kontakt mit der Berufswelt eine große Rolle, wissen Florian Lang, Clara Ferber, Sascha Dietz und Bianca Hoyer vom RP. Direkt zu Beginn des Praktikums sind gesetzliche Regelungen umzusetzen. Am ersten Tag ist der Betrieb verpflichtet den Jugendlichen zu unterweisen. Hierbei werden dann besondere Gefahren, die im Betrieb auftreten können, besprochen, zum Beispiel der Staplerverkehr. Aber auch allgemein Übliches, wie der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung oder Verhaltensweisen bei Bränden in dem Betrieb, werden erklärt. „Das ist an der Stelle wichtig, weil es Kindern und Jugendlichen noch an der erforderlichen Erfahrung und dem notwendigen Sicherheitsbewusstsein mangelt“, betonen die Arbeitsschutzexperten.

Strengere Vorschriften für Jugendliche

In vielen Betrieben ist eine besondere Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Die Jugendlichen sollten sich vor Beginn des Praktikums informieren, was genau gefordert wird. „In einem Metall verarbeitenden Betrieb ist etwa auf festes Schuhwerk, enganliegende Kleidung, keine offenen Haare und keine losen Bänder oder Gürtel zu achten“, erklären die RP-Mitarbeiter. Erforderliche Sicherheitsschuhe stellt der Betrieb im Regelfall zur Verfügung. Passiert das nicht und machen das auch nicht die Eltern, muss die Schule die Kosten für die notwendige persönliche Schutzausrüstung übernehmen.

Regelungen gibt es auch zur Arbeitszeit. Für jugendliche Arbeitnehmer gelten strengere Vorschriften. Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen täglich höchstens sieben Stunden arbeiten (35-Stunden-Woche). Für die älteren Schulpraktikanten gilt ein Acht-Stunden-Tag (40-Stunden-Woche). Unterschiede gibt es auch bei den Pausenregelungen. Bei Arbeitszeiten von mehr als viereinhalb Stunden dauern die Pausen insgesamt 30 Minuten. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, betragen die Pausen insgesamt mindestens eine Stunde. Grundsätzlich gilt: Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein. Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Für Jugendliche über 16 Jahren gelten diesbezüglich in bestimmten Berufsbranchen Ausnahmen.

Was Handy oder Smartphone angeht, lautet der Rat der Arbeitsschützer: während der Praktikumszeit am besten ausschalten oder ganz zu Hause lassen. Wer auf dem Handy herumtippt ist abgelenkt und es kann zu vermeidbaren Unfällen kommen. Weiter dürfen die Schulpraktikanten keiner erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass Jugendliche keine Tätigkeiten ausführen dürfen, bei denen ihre Gesundheit – beispielsweise durch Gefahrstoffe – gefährdet wird.

Betriebe sensibilisieren

„Dass der Arbeitsschutz bei Betriebspraktika eingehalten wird, ist leider nicht selbstverständlich“, berichten die Arbeitsschützer aus jahrelanger Erfahrung. Deshalb schauen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums regelmäßig, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Betrieben genügend beachtet werden. „Damit wollen wir die Betriebe sensibilisieren. Wenn wir es schaffen, mit diesen Kontrollen nur einen einzigen – schlimmstenfalls tödlichen – Betriebsunfall zu verhindern, haben wir schon viel erreicht.“

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich bei weiteren Fragen an die Dezernate für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Gießen wenden. Sie finden auch Flyer zum Thema Betriebspraktika auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz/jugendarbeitsschutz. Vortragsreihen für interessierte Schulen im Regierungsbezirk können auf Anfrage angeboten werden. Ansprechpartner sind Florian Lang, Clara Ferber, Sascha Dietz und Bianca Hoyer unter den Telefonnummern 0641 303-8600 und -3237. 

Pressekontakt

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

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