Windkraftanlage

Regierungspräsidium Gießen

„Vor-Zugriffsrecht“ für Städte und Gemeinden

Präsidium der Regionalversammlung Mittelhessen will Akzeptanz von Windenergieanlagen an den Standorten stärken

Gießen. Die Regionalversammlung Mittelhessen möchte die Akzeptanz von Windkraftanlagen dort noch weiter stärken, wo sie errichtet werden. Deshalb hat das Gremium vorausschauend einen Antrag zur Neuaufstellung des Klimaplans Hessen 2030 verabschiedet. Dies soll jene Fälle bei der Vergabe von Nutzungsrechten für Windenergievorranggebiete betreffen, die sich im Eigentum des Landes Hessen befinden. Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert, den jeweiligen Standortkommunen dann ein „Vor-Zugriffsrecht“ einzuräumen.

Dadurch kann Städten und Gemeinden mit eigenen Gesell­schaften oder in Kooperation mit einer Energiegenossenschaft eine finanzielle Beteiligung der Bevölkerung vor Ort an den Betriebsgesellschaften ermöglicht werden.

Klaus Weber Vorsitzender der Regionalversammlung Mittelhessen (RVM)

„Dadurch kann Städten und Gemeinden mit eigenen Gesell­schaften oder in Kooperation mit einer Energiegenossenschaft eine finanzielle Beteiligung der Bevölkerung vor Ort an den Betriebsgesellschaften ermöglicht werden“, erläutert Klaus Weber, Vorsitzender der Regionalversammlung Mittelhessen (RVM). Impulsgeber für den Antrag ist Uwe Volz von der Fraktion Bündnis 90/Grüne – Linke in der RVM. „Beteiligung fördert Akzeptanz. In der bisherigen Praxis der Flächenvergabe hatten lokale Akteure aber keine Chance. Wenn die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort gelingen soll, dann müssen die Kommunen das organisieren“, erläutert er die Hintergründe des Antrags.

Die Regionalversammlung Mittelhessen hatte mit dem Teilregionalplan Energie (TRPEM 2016/2020) die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, gut zwei Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie bereitzustellen. Dabei hat es sich laut dem nun gestellten Antrag bewährt, „der Bevölkerung, die von der Errichtung von Windenergieanlagen unmittelbar betroffen ist, eine Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung an den Betriebsgesellschaften zu bieten“.

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Oliver Keßler

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