Gießen. Wer plant, etwa ein altes Gebäude abzureißen, ist verpflichtet, den Abfall korrekt zu entsorgen. Wie genau, das regelt das Abfallrecht. Die Pflichten sind – vereinfacht in drei Themenkomplexe eingeteilt: So soll er getrennt, gefährliche Abfälle nicht mit anderen Abfällen oder Stoffen vermischt sowie hochwertige Abfälle vorrangig weiterverwertet werden. Hierzu gibt das des Regierungspräsidium (RP) Gießen hilfreiche Merkblätter heraus, die auf der Homepage ( www.rp-giessen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) nachgelesen und heruntergeladen werden können. Das RP Gießen ist in Mittelhessen für die Kontrolle des Abfallrechts verantwortlich.
So enthält das Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ konkrete Handlungsempfehlungen wie die konkreten Anforderungen an Entsorgungskonzepte und bietet eine praxisnahe Orientierung zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen. Auf der Homepage ist auf der Seite für „Bau- und Gewerbeabfälle“ auch eine Liste mit neun Themenfeldern zu finden, von A wie Asbest über G wie Gewerbeabfall bis S wie Straßenaufbruch mit weiteren Informationen und Download-Dateien. Unter dem Stichwort „Asbest“ gibt es dort auch Informationen über den rechtlich vorgegebenen Umgang mit asbesthaltigen Bauabfällen.
Eine bisher notwendige Baugenehmigung ist mit einer neuen Fassung der Hessischen Bauordnung seit Mitte Oktober für viele Projekte entfallen. Wichtig zu wissen: Auch wenn das Baurecht hier erleichtert worden ist, bleiben die abfallrechtlichen Pflichten dennoch bestehen. Das heißt, wer ab sofort Bauarbeiten in Auftrag gibt, ist – auch ohne eine behördliche Verfügung – dafür verantwortlich, dass alle abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Daher ist es für Bauherren nun besonders wichtig, sich rechtzeitig und eigenverantwortlich über die einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften zu informieren.
Neue Vorgehensweise
Dies gilt weiterhin uneingeschränkt. Bislang hat das RP Gießen in den fünf mittelhessischen Landkreisen die abfallrechtlichen Vorgaben im Baugenehmigungsverfahren geprüft und gegebenenfalls Auflagen formuliert und kontrolliert, dass diese eingehalten werden. Hier ändert sich die Vorgehensweise: Künftig wird die Vorab- und Nachprüfung durch einzelfallbezogene Überwachungen ersetzt.
Auch wenn der Bauherr ein Abbruch- oder Entsorgungsunternehmen beauftragt, liegt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung bis zu deren Abschluss bei ihm. Die Auswahl sach- und fachkundiger Firmen und deren Kontrolle sind deshalb unverzichtbar. Wird gegen abfallrechtliche Vorgaben verstoßen, kann das zu Verzögerungen bei den Bauarbeiten führen, empfindliche Bußgelder nach sich ziehen oder schlimmstenfalls sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Leider ist es weitgehend unbekannt, dass dass der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Abfällen, etwa bei der Demontage oder Entsorgung von Asbest, eine Straftat darstellt.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Besonders risikoreich sind der Abbruch von Industriegebäuden sowie von älteren Gebäuden (circa 1995 und davor), die häufig mit asbesthaltigen Baustoffen oder anderen Schadstoffen belastet sind, sowie Tiefbaumaßnahmen in möglicherweise verunreinigtem Untergrund. In diesen Fällen sind ein Schadstoffgutachten und ein Entsorgungskonzept notwendig. Das RP Gießen kann diese Unterlagen jederzeit einfordern, um sicherzustellen, dass Abfälle getrennt erfasst, schadstoffhaltige Materialien fachgerecht beseitigt und verwertbare Materialien hochwertig recycelt werden.
Hintergrund: Warum eine rechtskonforme Abfallbewirtschaftung wichtig ist
Fehlende Abfalltrennung mindert die Chancen auf eine hochwertige Verwertung. Mehr Material landet unnötig auf Deponien, was angesichts knapper Deponie-Kapazitäten in Hessen ein Problem darstellt. Außerdem können Schadstoffe in den Wirtschaftskreislauf gelangen – mit langfristigen Folgen für Gesundheit und Umwelt. Durch den unsachgemäßen Rückbau kann sich die gesamte Abbruchmasse qualitativ verschlechtern, was deren Entsorgung letztlich erheblich verteuert.
Unterlassene Schadstoffuntersuchungen gefährden zudem Beschäftigte der Bauunternehmen sowie Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere bei einer Belastung durch Asbest oder PCB.
Weitere Informationen über Bau- und Gewerbeabfall sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen zu finden unter www.rp-giessen.hessen.de/Umwelt/Abfall/Bau-und-GewerbeabfallÖffnet sich in einem neuen Fenster.