Hessen-Löwe

Regierungspräsidium Gießen

Wiederinbetriebnahme genehmigt

Outokumpu in Dillenburg darf Anlagenteil nach Schadenereignis wieder nutzen – Gewässerzustand wird überwacht

Gießen/Dillenburg. Nach dem Schadenereignis mit Freisetzung von Mischsäure in die Dietzhölze am 30. September bei der Firma Outokumpu in Dillenburg hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen den Betrieb des betroffenen Anlagenteils Säureregeneration untersagt. Für eine Wiederinbetriebnahme mussten die sicherheitstechnischen Voraussetzungen zuvor wiederhergestellt sein. Seit gestern hat das RP Gießen den Betrieb des Anlagenteils nach intensiver Fehlersuche genehmigt. Weitergehende Untersuchungen des Gewässerzustands dauern an.

Nach vorliegenden Berichten von Sachverständigen sind die Maßnahmen laut RP Gießen ausreichend und geeignet, eine sichere Wiederinbetriebnahme der Säureregeneration zu gewährleisten. Das heißt: das Schadenereignis kann sich in dieser Form nicht erneut ereignen. Was ist seit dem Schadenereignis gemacht worden? Am 2. Oktober ordnete das RP Gießen eine sicherheitstechnische Prüfung durch einen staatlich zugelassenen Sachverständigen an. Die Durchführung dazu erfolgte unmittelbar danach ab dem 5. Oktober durch beauftragte Sachverständige.

Gegenstand der angeordneten Prüfungen ist vor allem die Ermittlung der Schadenursache. Außerdem geht es um die zu treffenden Maßnahmen, die für eine sichere Wiederinbetriebnahme der Säureregeneration in einem schrittweisen Verfahren notwendig sind. Der Sachverständige hatte zunächst Maßnahmen für die Wiederinbetriebnahme zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Anlagenbetreiberin hatte diese Maßnahmen dem RP Gießen gegenüber angezeigt. Nach behördlicher Zustimmung erfolgte die Umsetzung. Am vergangenen Freitag wurden die umgesetzten Maßnahmen im Beisein von Fachleuten des Regierungspräsidiums durch den Sachverständigen vor Ort abgenommen.

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Oliver Keßler

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