Ein Windrad vor einem bewölkten Himmel

Regierungspräsidium Gießen

Zusätzlicher grüner Strom für voraussichtlich über 5.600 Haushalte im Jahr

Regierungspräsidium Gießen erteilt Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in Hassenhausen und Ilschhausen – Windpark Hassenhausen II.

Gießen/Fronhausen/Ebsdorfergrund. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen im Landkreis Marburg-Biedenkopf zwischen den Gemeinden Fronhausen und Ebsdorfergrund (Windvorranggebiet Nr. 3222a) erteilt. Die neuen Anlagen bei Hassenhausen und Ilschhausen haben eine Nabenhöhe von 164 Meter, einen Rotordurch-messer von 149 Meter, eine Gesamthöhe von 238 Meter und eine Nennleistung von 5,7 Megawatt. Bei einer erwarteten jährlichen Stromproduktion von rund 25,2 Millionen Kilowattstunden können die Windenergieanlagen rechnerisch zusätzlich 5.608 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen und dabei jährlich 19.130 Tonnen Kohlenstoffdioxid gegenüber fossiler Stromerzeugung (CO2) einsparen.

Die Genehmigung wurde nach eingehender Prüfung aller umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Belange erteilt. Insbesondere wurden mögliche Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft umfassend geprüft und durch entsprechende Auflagen minimiert. So wurden die Umweltbelange, etwa wie der Schutz von Wasser und Boden, das Naturschutzrecht, das Forstrecht sowie insbesondere der Immissionsschutz, also der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Schattenwurf, geprüft. Geklärt wurden unter anderem auch Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr. Nach intensiver Prüfung dieser Sachverhalte konnte die Genehmigung erteilt werden.

Der Genehmigungsbescheid ist auf der Homepage des RP Gießen (www.rp-gießen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) unter „Menü“ im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ zwei Wochen lang ab dem 15. bis 28. Juli zur Einsichtnahme bereitgestellt.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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