Lärm durch Straßenverkehr

Regierungspräsidium Gießen

Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung steht an

Bevölkerung kann mitwirken und Stellungnahmen abgeben – Entwurf wird am 24. Juni veröffentlicht

Gießen. Das Regierungspräsidium Gießen bietet den Bürgerinnen und Bürgern in den Landkreisen Gießen, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf, dem Lahn-Dill-Kreis und dem Vogelsbergkreis erneut die Möglichkeit, sich an der Fortschreibung des Hessischen Lärmaktionsplans zu beteiligen. Es ist inzwischen die vierte Runde. Ziel des Lärmaktionsplans ist es, die Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm zu schützen.

Stellungnahmen bis 7. August möglich

Die Lärmschwerpunkte und Maßnahmenvorschläge aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden geprüft und der aktuelle Stand im Entwurf des Lärmaktionsplans festgehalten. Nun kann sich die Bevölkerung einen Überblick verschaffen. Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung besteht vom 24. Juni bis zum 7. August 2024 die Möglichkeit, zum Entwurf des Teilplans für den Regierungsbezirk Gießen Stellung zu nehmen. Grundlage des Entwurfs bilden die aktuelle Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie die eingegangenen Maßnahmenvorschläge aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Entwurf wird ab dem 24. Juni auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ (https://rp-giessen.hessen.de/ansprechen/oeffentliche-bekanntmachungen) veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Die Stellungnahmen können bis zum 7. August über das Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/startseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster, alternativ auch per E-Mail an laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de abgegeben werden. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Marburger Str. 91, 35394 Gießen, oder über die jeweilige Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden. 

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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