Geldscheine liegen in einer Waschmaschine.

Verdachtsmeldung

Lesedauer:5 Minuten

Wenn Gelder aus schweren Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, ist das „Geldwäsche“. Dabei wird versucht, die Spur des illegalen Geldes durch vielfältige und zahlreiche Aktionen im In- und Ausland zu verwischen, bis irgendwann letztlich auch „Nutzen“ aus der Straftat gezogen wird: Der Straftäter kauft, eventuell über „Mittelsmänner“, zum Beispiel Luxusartikel oder Immobilien oder legt Geld anderweitig an.

Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass Vermögenswerte eine illegale oder kriminelle Herkunft haben , stehen die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder hat der Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob er für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt, so sind Sie verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen „Financial Intelligence Unit“ (FIU) zu melden. Wichtig:Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe des Geschäfts (bei Güterhändlern also auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 10.000 Euro) und der Zahlungsart (bar oder unbar).

Wie können Sie Verdachtsfälle in der Praxis erkennen?

Sie müssen hierzu keinesfalls detailliert ermitteln, ob möglicherweise eine Straftat des „Geldwäscheparagraphen“ (§ 261 Strafgesetzbuch) erfüllt ist. Zu prüfen ist vielmehr, ob es sich um einen Sachverhalt handelt, der unter dem Blickwinkel der allgemeinen Erfahrungen und Ihrem beruflichen Erfahrungswissen ungewöhnlich und/oder auffällig ist und die Möglichkeit von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung demzufolge nahe liegt.

Verdachtsmomente können zum Beispiel sein:

  • Die Art des Geschäfts passt nicht zum Kunden und dessen vermuteten wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Der Kunde vermeidet weitestgehend den persönlichen Kontakt.
  • Der Kunde verlangt Anonymität oder versucht, seine wahre Identität zu verschleiern.
  • Der Kunde kann keinen Ausweis oder Pass vorlegen und dies nicht nachvollziehbar erklären.
  • Sie haben Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente.
  • Der Kunde weicht Ihren Nachfragen aus und/oder macht ungenaue oder nicht nachvollziehbare Angaben.
  • Der Kunde nimmt sein Vertragsangebot zurück, nachdem er erfahren hat, dass weitere Recherche erforderlich ist.
  • Der Schwellenwert von 10.000 Euro im Güterhandel wird offensichtlich unterschritten, um eine Identifizierung zu vermeiden.
  • Die Angaben zur Identität des Vertragspartners oder wirtschaftlich Berechtigten oder den Zahlungsmodalitäten werden mehrfach korrigiert.
  • Die Zahlungsverpflichtung wird durch Dritte erfüllt („Strohmanngeschäft“).
  • Verkehrswert und Verkaufswert einer Immobilie fallen deutlich auseinander/auffälliger Spielraum bei Kaufpreisverhandlungen.
  • Bei Immobilien: Mehrere Eigentümerwechsel in Serie zu jeweils steigendem Preis.
  • Der Käufer hat keine Kenntnis über ein Objekt/kein Interesse an Eigenschaften des Objekts.

Diese Auflistung ist nicht abschließend! Wichtiger als jede Liste ist Ihre Intuition!

Wie erstatten Sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung?

Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind der FIU grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln. Dazu stellt die FIU den Verpflichteten eine Internetanwendung (goAML) als Meldeportal zur Verfügung.

Registrierung

Voraussetzung für die Abgabe einer Verdachtsmeldung ist eine einmalige Registrierung bei goAML. Die Registrierung ist unabhängig von einer Verdachtsmeldung möglich und bereits im Vorfeld sinnvoll, um im Verdachtsfall zügig tätig werden zu können.

Zugang zu weitergehenden Informationen

In einem nicht öffentlichen Bereich stellt die FIU weitere Informationen für Verpflichtete zur Verfügung – den Zugang hierzu erhalten Sie auf Anfrage bei der FIU.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre „Verdachtsmeldungen“ im Downloadbereich.

Für alle Fragen rund um Verdachtsmeldungen ist die FIU Ihr direkter Ansprechpartner!
Die FIU erreichen Sie wie folgt:

Service Desk FIU + 49 (0) 351 44834 - 556
Fax (Zentrale) + 49 (0) 221 672 - 3999
Fax für Verdachtsmeldungen: + 49 (0) 221 672 - 3990
Fax für Registrierungen: + 49 (0) 221 672 - 3992
E-Mail:info.fiu@zka.bund.de

Postalische Anschrift:
Generalzolldirektion
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Postfach 85 05 55
51030 Köln

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