Mitarbeiter des Luftrettungszentrum Gießen am Stützpunkt.

Rettungshubschrauber

Die Luftrettung ist als ergänzende und unterstützende Einrichtung zur Boden-, Wasser- oder Bergrettung zu verstehen und wird beim Regierungspräsidium Gießen im Dezernat 22 organisiert.

Aufgaben der Luftrettung

Die Luftrettung ist als ergänzende und unterstützende Einrichtung zur Boden-, Wasser- oder Bergrettung zu verstehen und wird beim Regierungspräsidium Gießen im Dezernat 22 organisiert. Ein wesentliches Merkmal der Luftrettung ist die bereichs- und länderübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Rettungsdienstträgern.

Für das Land als Träger der Luftrettung stellt das gesamte Gebiet Hessens den zu versorgenden Rettungsdienstbereich dar. Die Luftrettung wird nur im Rahmen der Notfallrettung durchgeführt. Vorrangiges Ziel der Notfallrettung ist die schnelle Heranführung des Notarztes und des medizinischen Equipments. Ferner ist die Transportfähigkeit des Patienten herzustellen und ggf. der Transport in eine geeignete Behandlungseinrichtung durchzuführen. Hierzu zählen neben der Notfallrettung auch die arztbegleiteten Verlegungstransporte zwischen den Kliniken.

Einsatz des Rettungshubschraubers (RTH)

Der Einsatzauftrag der Rettungshubschrauber ergibt sich durch seine Anforderung als Notarztsystem (Notarztindikation muss vorliegen), wenn

  • das ansonsten zuständige Notarztsystem nicht verfügbar ist,
  • ohne den Einsatz des RTH die im Rettungsdienstplan des Landes Hessen definierte Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann,
  • ohne den Einsatz des RTH die im Rettungsdienstplan des Landes Hessen definierte Eintreffzeit des Notarztes nicht sichergestellt werden kann oder gegenüber der Bodenrettung erheblich verkürzt wird,
  • bei Meldebildern, die zeitkritische Diagnosen erwarten lassen, eine zeitnahe Zuführung des Patienten in die geeignete Klinik ohne Einsatz des RTH nicht eingehalten werden kann (Prähospitalzeit). In diesen Fällen ist das bodengebundene Notarztsystem primär mit zu alarmieren, wenn dadurch das therapiefreie Intervall verkürzt wird.

Daneben wird der Rettungshubschrauber eingesetzt, wenn

  • ohne RTH die Rettung aus besonderen Gefahrenlagen nicht möglich ist,
  • Medikamente, Blutkonserven oder Organe zu transportieren sind,
  • zur Versorgung des Notfallpatienten ein Suchflug erforderlich ist,
  • der Transport von speziellem Personal nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Der Rettungshubschrauber ist über die Standortleitstelle anzufordern. Sein Einsatzradius ist auf 60 km festgelegt, wobei grundsätzlich der zeitlich zum Einsatzort nächst gelegene Rettungshubschrauber einzusetzen ist.

Bei Abwesenheit des Rettungshubschraubers kann der nächststehende Intensivtransporthubschrauber über die für den Einsatzort zuständige Zentrale Leitstelle angefordert werden.

Einsatz des Intensivtransporthubschraubers (ITH)

Zu Verlegungstransporten bereits klinisch versorgter Patienten, die beim Transport einer intensiv-medizinischen Überwachung bedürfen, werden grundsätzlich die Rettungstransporthubschrauber eingesetzt. Die Intensivtransporthubschrauber kommen dann zum Einsatz, wenn

  • die Distanz zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Einrichtung 100 km übersteigt,
  • die Gesamtabwesenheitsdauer bei Durchführung des Sekundäreinsatzes durch den RTH voraussichtlich mehr als zwei Stunden betragen würde,
  • im Einzelfall eine medizinische oder technische Ausstattung bzw. eine ärztliche Versorgung erforderlich ist, die über die RTH-Ausstattung hinausgeht.

Ambulanzflugzeuge können eingesetzt werden, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

Aufgaben desRegierungspräsidiums Gießen - Dezernat 22 Luftrettung

Das Regierungspräsidium Gießen ist die Aufsichtsbehörde für die Luftrettung in Hessen und erstellt den Fachplan Luftrettung. Dieser legt die Vorgaben an die Luftrettungsmittel und die Leistungserbringer sowie die Standorte fest. Neben der Wahrnehmung konzeptioneller und planerischer Grundsatzaufgaben in Abstimmung mit dem Hessisches Ministerium für Soziales und Integrationregelt das Regierungspräsidium Gießen die sich aus der praktischen Einsatzdurchführung ergebenden Probleme.

Weiterhin ist das Regierungspräsidium Gießen für die Verwaltung und Finanzierung der RTH-Standorte Frankfurt und Kassel verantwortlich; hierzu zählt auch die Einsatzabrechnung dieser beiden Stationen.

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