Ein kaputtes Dach nach einem Sturm.

Elementarschäden

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Zur Milderung von außergewöhnlichen Notlagen infolge Elementarschäden, die die Betroffenen weder aus eigener Kraft noch mit Hilfe des Kreises und der Gemeinde beseitigen können, kann das Dezernat I 13 des Regierungspräsidiums Gießen staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden an privatem Eigentum im Rahmen einer Finanzhilfeaktion beim örtlichen Kreisausschuss oder Magistrat gewähren.

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