Personen sitzen im Wartebereich einer Abflughalle.

Rückkehrberatung

Die Rückkehrberatungsstelle beim Dezernat 23.1 – Ausländerwesen – des Regierungspräsidiums Gießen ist Ansprechpartnerin bei der Planung und Durchführung freiwilliger Ausreisen.

Lesedauer:5 Minuten

In der Rückkehrberatung erhält jeder Asylbewerber in Hessen Informationen über die Möglichkeit einer freiwilligen Rückreise in sein Herkunftsland. Besteht eine gesetzliche Ausreisepflicht, ist die freiwillige Ausreise immer die bessere Alternative zur zwangsweisen Rückführung (Abschiebung). Eine Ausreisepflicht ergibt sich regelmäßig bei jenen Asylbewerbern, die einen ablehnenden Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben. Auch Asylsuchende mit Bleibeperspektive oder im laufenden Asylverfahren können dieses Angebot nutzen und werden bei der Umsetzung ihres Rückkehrwunsches unterstützt.

Vorteile einer freiwilligen Ausreise sind:

  • Die Ausreise in Ihr Heimatland erfolgt ohne Polizeibegleitung.
  • Die Flugreise ist für Sie kostenlos.
  • Sie werden bis zum Abreisetag durch einen kompetenten Mitarbeiter betreut.
  • Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Passersatzpapieren.
  • Bei der freiwilligen Rückkehr gilt für Sie eine kürzere Wiedereinreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland und die EU als nach einer Abschiebung.
  • Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten (Reisebeihilfe, Starthilfe).

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbstständig oder mit Unterstützung der Behörde ausreisen. Unsere Rückkehrberaterinnen und -berater stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

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Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen!

Rückkehrberatung

Dezernat 23.1 – Ausländerwesen

RÜCKKEHRBERATUNGSSTELLEN

Erstaufnahmeeinrichtung Gießen
Haus 7, Raum 236
Rödgener Straße 59-61
35394 Gießen

Erstaufnahmeeinrichtung Neustadt
Haus 3, Raum 115
Niederkleiner Straße 21
35279 Neustadt