Eine der Hauptfürsorgepflichten des Landes Hessen ist der Schutz der hessischen Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren. Dies wird durch die Einrichtungen und Institutionen des öffentlichen Gesundheitswesens gewährleistet. Das HLPUG ist als Landesoberbehörde mit seinen vier Abteilungen ein wesentlicher Bestandteil dessen.