Für Ihre Anfrage benötigen Sie folgende Angaben:
- Landkreis, Ort, Ortsteil,Straße, Hausnummer,Flurbezeichnung, Flurstücksnummer
- Übersichtsplan(Topografische Karte mit der Lagekennzeichnung der Fläche)
- Genauer Lageplan (Flurstückskarte)
Bitte senden Sie uns diese Angaben unter Angabe Ihrervollständigen Anschriftper E-Mail an: altlasten@rpgi.hessen.de
Hinweise:
- In der Altflächendatei sind die Altablagerungen (AA), die Altstandorte (AS) und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen über Ort, Straße, Hausnummer und den Lagekoordinaten (Rechts- und Hochwert) erfasst. Für erfolgreiche Recherchen sind die oben genannten Daten unabdingbar.
- Auskünfte zu Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen erteilt auch die zuständige Wasser- und Bodenbehörde beim jeweiligen Landkreis.
- Auskünfte zu überregionalen Planungen erteilt Ihnen das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG).
Kostenpflicht: Gemäß Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) sind für "Auskünfte aus der Altflächendatei des Landes Hessen" Gebühren zu erheben. Der Gebührenrahmen erstreckt sich von 20 bis 600 Euro. Die Mindestgebühr für eine schriftliche Auskunft beträgt 50 Euro.