Durch unsere Tätigkeiten stellen wir sicher, dass in Industrie- und Gewerbebetrieben anfallende Abwässer den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechend behandelt und abgeleitet werden. Ziel ist es dabei, dass verunreinigte Abwässer entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik behandelt werden und deren Einleitung minimiert wird. So sollen letztlich die Gewässer vor schädlichen Belastungen geschützt und in der Folge auch die kommunalen Abwasseranlagen nicht beeinträchtigt werden. Im Rahmen der erforderlichen Zulassungsverfahren wird darüber hinaus sichergestellt, dass auch sonstige Interessen (Träger öffentlicher Belange) ausreichend berücksichtigt werden.
Neben den auf gesonderten Seiten erläuterten Aufgaben des vorsorgenden Gewässerschutzes (Betriebliche Gewässerschutzinspektion) und des nachsorgenden Gewässerschutzes (Schadensfallmanagement) nimmt das Regierungspräsidium im Bereich „industrielles Abwasser“ im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
Einleitungen
Industrielles Abwasser
Wir beraten Sie in allen Bereichen des anlagenbezogenen Gewässerschutzes (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/gewerbliches Abwasser). Sollten Sie hierzu Fragen haben oder bei neuen Planungsvorhaben eine Vorabstimmung wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Für die Indirekteinleitung von Abwasser aus einigen bestimmten Herkunftsbereichen existieren technisch bewährte Abwasserbehandlungsverfahren, bei deren Einsatz die ansonsten erforderliche Genehmigung durch eine Anzeige ersetzt werden kann.
Das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Direkteinleitung) stellt eine Gewässerbenutzung dar. Um sicherzustellen, dass hierbei die Gewässerschutzbelange beachtet werden, muss jede Direkteinleitung behördlich erlaubt bzw. bewilligt werden. Eine erlaubnispflichtige Abwassereinleitung stellt i.d.R. auch die Direkteinleitung und die gezielte Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten, gewerblich genutzten Flächen dar.
Mit der Erlaubnis von direkten Einleitungen in Gewässer werden von uns die Anforderungen im Einklang mit den Erfordernissen des Gewässerschutzes und den rechtlichen Vorgaben des jeweiligen Abwasserherkunftsbereiches festgelegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einleitungen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen (Emissionsprinzip) und die Gewässer nur in ökologisch vertretbarem Umfang belastet werden (Immissionsprinzip).
Das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (öffentliche Kanalisation) bedarf der Genehmigung durch die Wasserbehörde, soweit an das Abwasser Anforderungen vor der Vermischung (mit anderem Abwasser, in der Regel mit kommunalem Abwasser) oder für den Ort seines Anfalls gestellt werden. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht werden in der hessischen Indirekteinleiterverordnung (VGS) geregelt.
Soll industrielles Abwasser in kommunale Abwasseranlagen eingeleitet werden, stellen wir im Rahmen der Genehmigung sicher, dass die nach dem jeweiligen Stand der Technik geltenden Anforderungen eingehalten und die kommunale Abwasseranlage und das Gewässer vor schädlichen Beeinträchtigungen geschützt werden.
Wir führen Genehmigungsverfahren für den Bau oder die Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen durch, wenn das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.
Für die Einleitung gewerblichen Abwassers werden je nach Art und Herkunft des Abwassers in den einschlägigen Regelwerken und im Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbescheid Anforderungen und Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe festgelegt. Diese Einleitungen werden staatlich überwacht.
Durch die Überwachung der Abwasseranlagen und die Kontrolle der Einleitungen wird gewährleistet, dass die Anlagen entsprechend den wasserrechtlichen Zulassungsbescheiden und den rechtlichen Anforderungen betrieben und die betrieblichen Eigenkontrollen im erforderlichen Umfang durchgeführt werden.
Die Abwasserabgabe ist ein bundesgesetzliches Instrument. Ihre Höhe wird von der durch die Einleitung bewirkten stofflichen und quantitativen Belastung des Gewässers bestimmt. Mit anderen Worten: Die Gebühr kann reduziert werden, wenn die Belastung durch die Einleitung verringert wird. Besonders interessant ist auch, dass das Abwasserabgabengesetz in bestimmten Fällen die direkte Verrechnung von Investitionen mit der Abwasserabgabe zulässt.
Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetzes sind sowohl das Schmutzwasser als auch das Niederschlagswasser.
Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe sind zweckgebunden. Sie dürfen nur für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, verwendet werden.
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Funktionspostfach Anlagenbezogener Gewässerschutz