Ein roter Zug fährt durch einen Bahnhof.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47e Abs. 4) hat das Eisenbahn-Bundesamt die Aufgabe, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Eisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen.

Das Eisenbahn-Bundesamt führt zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch. Haupteisenbahnstrecken sind dabei Schienenwegemit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro Jahr. In zwei Phasen, im Sommer 2022 und im Herbst 2023 sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ca. 13.000 Stellungnahmen von Privatpersonen und 600 Stellungnahmen von Kommunen eingegangen. Weitere 55 Ballungsräume haben außerdem eine Stellungnahme abgegeben.

Der vollständige Lärmaktionsplan der 4. Runde (2024), welcher am 17. Juli 2024 veröffentlicht wurde, kann unter https://www.eba.bund.de/download/Laermaktionsplan_R4.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster heruntergeladen werden.

Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Der nächste ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Weitere Informationen: www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen FensterÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:

Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort: Lärmaktionsplanung
Postfach 200 565
D-53135 Bonn

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