Ein roter Zug fährt durch einen Bahnhof.

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Einen bundesweiten Lärmaktionsplan stellt das Eisenbahn-Bundesamt für Haupteisenbahnstrecken auf.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47e Abs. 4) hat das Eisenbahn-Bundesamt die Aufgabe, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Eisenbahnstrecken des Bundes aufzustellen.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durchgeführt. Haupteisenbahnstrecken sind dabei Schienenwegemit mehr als 30.000 Zugbewegungen pro JahrIn der ersten Phase (A) im Sommer 2017 machten ca. 38.000 teilnehmende Bürgerinnen und Bürger Angaben zu ihrer Lärmsituation vor Ort. In der zweiten Phase (B) im Frühjahr 2018 holte das Eisenbahn-Bundesamt dann eine Rückmeldung zu dem Verfahren der Lärmaktionsplanung ein. Zusammen ergeben die beiden Teile den Lärmaktionsplan 2017/2018.

Teil A fasst die Ergebnisse aus der strategischen Lärmkartierung der Runde 3 und der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zusammen und stellt bereits vorhandene sowie geplante Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr dar. Dieser wurde im Januar 2018 veröffentlicht.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat im Juli 2018 nun den Teil B des Lärmaktionsplanes 2018 veröffentlicht. Er zeigt, wie Bürgerinnen und Bürger die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes bewerten. Damit liegt nun die vollständige, gemeinsam mit der Öffentlichkeit erstellte Bestandsaufnahme zur Lärmbelastung an Haupteisenbahnstrecken vor. Der Plan informiert, welche Ziele bei der Lärmreduzierung bereits erreicht wurden, wo es noch laut ist und was dagegen getan wird.

Der vollständige Lärmaktionsplan 2017/2018 kann unter www.eba.bund.de/lapÖffnet sich in einem neuen Fenster heruntergeladen werden. Auf Wunsch verschickt das EBA auch eine gedruckte Version.

Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre überarbeitet. Der nächste ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Weitere Informationen:www.laermaktionsplanung-schiene.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an die Zentrale in Bonn richten:

Eisenbahn-Bundesamt
Stichwort „Lärmaktionsplanung“
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn

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