Leider kommt es vor, dass verletzte oder offensichtlich kranke Wildtiere aufgefunden werden – sei es im eigenen Garten, in der freien Landschaft oder auch mitten in der Stadt. Häufig stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Wohin mit dem Wildtier? Wer kann sich fachgerecht um das Tier kümmern, es aufnehmen und gesund pflegen? An dieser Stelle kommen die Auffangstationen für Wildtiere ins Spiel. Eine Liste mit den in Mittelhessen bekannten Auffangstationen sortiert nach Landkreis und mit Angaben zu Tiergruppen bzw. Tierarten ist unter den Downloads zu finden.
Um diese Liste aktuell zu halten und bei Bedarf zu ergänzen, wird um Mitteilung gebeten an das Funktionspostfach Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de oder an Inga Harasty unter Inga.Harasty@rpgi.hessen.de.
Zum rechtlichen Hintergrund in Bezug auf geschützte Arten:
Wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten dürfen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Zudem darf ihnen nicht nachgestellt werden. Abweichend von diesem Verbot sowie den Besitzverboten ist es gemäß § 45 Abs. 5 S. 1 und 2 BNatSchG vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften jedoch zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können.