Gießen/Mittelhessen. Wo können künftig Baugebiete für Industrie und Gewerbe ermöglicht werden? Wo darf eine größere Anzahl Wohnhäuser entstehen? Wo hat der Hochwasserschutz Vorrang? Welche Flächen stehen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung? Der Regionalplan Mittelhessen gibt Antworten auf genau diese und viele andere Fragen. „Etwa alle zehn Jahre wird er neu aufgestellt, um die Ziele und Grundsätze festzulegen – wiederum für die nächsten ungefähr zehn Jahre“, berichtet der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Die Obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium (RP) Gießen ist in diesem Prozess als Geschäftsstelle der Regionalversammlung federführend. Viele Beratungen haben auf unterschiedlichen Ebenen bereits stattgefunden. Jetzt wird der Entwurf des Planes offengelegt.
Das bedeutet: Vom 10. Januar bis zum 11. März 2022 kann – neben Kommunen und Behörden – auch die Öffentlichkeit die Unterlagen einsehen und Anregungen für die Entwicklung der Region Mittelhessen geben. Die Öffentlichkeit – das sind in diesem Fall Unternehmen, Naturschutzvereinigungen und andere Verbände oder auch einzelne Bürgerinnen und Bürger. Sie alle finden den fast 200-seitigen Entwurf des Regionalplans und die weiteren umfangreichen Unterlagen über einen Link auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen ( www.rp-giessen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) unter der Rubrik „Planung“ und dann weiter zu „Regionalplanung“ und ebenso unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“. Wer möchte, kann die Unterlagen vom 10. Januar bis 11. März auch in den Kreishäusern der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und dem Vogelsbergkreis sowie in der Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen (Colemanstraße 5, 35394 Gießen; Zimmer 123; montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr) einsehen.
Beteiligungsportal: Nutzung hat Vorteile
Stellungnahmen können in diesem Zeitraum und bis zwei Wochen danach abgegeben werden. „Erstmals ist das auch digital über ein Beteiligungsportal möglich“, sagt Dr. Ivo Gerhards, Leiter der Oberen Landesplanungsbehörde beim RP. „Das ist sicherlich die einfachste und bequemste Variante.“ Unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1000180Öffnet sich in einem neuen Fenster können sich Interessierte anmelden, ihre Stellungnahme verfassen und digital an die Behörde senden. Sie erhalten unmittelbar nach Eingang eine Bestätigung per E-Mail. Die Nutzung des Portals hat aber noch mehr Vorteile. Zum Beispiel werden die Hinweise und Einwände passgenau dem jeweiligen Kapitel zugeordnet. Außerdem kann der Entwurf der Stellungnahme gespeichert und gegebenenfalls noch einmal geändert werden. Noch dazu können Anlagen in den gängigen Formaten (unter anderem PDF und Word) beigefügt werden. Die Unterlagen sind übrigens bereits jetzt im Beteiligungsportal einsehbar.
Selbstverständlich ist es auch möglich, Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift abzugeben (Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 31 - Regionalplanung, Bauleitplanung, Colemanstraße 5, 35394 Gießen; regionalplan@rpgi.hessen.de). In diesem Fall sollte das auf der oben genannten Internetseite des Regierungspräsidiums bereitgestellte Formblatt verwendet werden.
Alle eingehenden Stellungnahmen werden bearbeitet und im Kontext der Gesamtplanung von der Regionalversammlung beraten. Das 31-köpfige Gremium entscheidet schließlich über den neuen Regionalplan. Wann das sein wird, ist noch unklar – ebenso, ob eine weitere Offenlage erforderlich ist.
Bereits im Vorfeld der Offenlage hat für jeden der fünf mittelhessischen Landkreise eine zweieinhalbstündige Informationsveranstaltung – pandemiebedingt in Form von Videokonferenzen – stattgefunden. Zielgruppe waren sowohl Rathauschefinnen und -chefs als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Planungsämtern und Kreisverwaltungen. „Fast alle der 106 mittelhessischen Landkreise, Städte und Gemeinden waren vertreten“, freut sich Dr. Ivo Gerhards. Insgesamt haben mehr als 130 Personen teilgenommen. „Unser Ziel war, ihnen den Entwurf des Regionalplans im Hinblick auf das anstehende Beteiligungsverfahren nahe zu bringen und Verständnisfragen zu klären. Das haben wir erreicht.“
Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit
Wer sich näher über die wesentlichen Inhalte des Planentwurfs informieren möchte, hat – neben der Nutzung des oben genannten Portals – bei einer digitalen Informationsveranstaltung am 31. Januar 2022 (17 bis 19 Uhr) die Möglichkeit dazu. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 24. Januar 2022 per E-Mail an vorzimmer.abtIII@rpgi.hessen.de erforderlich; dann werden Interessierten die Zugangsdaten übermittelt.