© RP Gießen 20.12.2021 Int. Urkundenverkehr Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) legalisiert, d.h. bestätigt sind.