© Clipdealer.com 01.06.2026 SED-Unrecht Entschädigung für Betroffene von SED-Unrecht Wer Opfer unrechtmäßiger strafrechtlicher Entscheidungen oder Opfer unrechtmäßiger behördlicher Entscheidungen wurde, kann nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) Versorgung erhalten.
© RP Gießen 23.10.2023 RP-Gießen Pressemitteilung Reform „Meilenstein in der Sozialen Entschädigung“ Neues Sozialgesetzbuch (SGB XIV) löst zum 1. Januar 2024 bisherige gesetzliche Grundlagen ab – In Hessen erhalten aktuell rund 3.700 Menschen Leistungen.
© RP Gießen 18.10.2023 Schnelle Hilfen Opferbetreuung und Opfersoforthilfe in Hessen Das Traumatherapie-Netzwerk Hessen und das Fallmanagement bieten schnelle und unbürokratische Hilfe für Betroffene einer Gewalttat.
© RoBird - stock.adobe.com 21.03.2022 Sprechen Sie uns an! Informationen und Kontakte Hier finden Sie alle aktuellen Kontaktdaten der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales sowie der Fachaufsicht im Bereich Soziales Entschädigungsrecht beim Regierungspräsidium Gießen.
© New Africa – stock.adobe.com 21.03.2022 Häftlingshilfegesetz HHG Hilfsmaßnahmen für Staatsangehörige Das Häftlingshilfegesetz betrifft Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vor dem 1. Januar 1990 in Gewahrsam genommen wurden.
© Robert Kneschke - Adobe.Stock.com 18.03.2022 Entschädigungsgründe Entschädigung für Kriegsopfer, DDR-Häftlinge und Zivildienstgeschädigte Wer Opfer von Auswirkungen beider Weltkriege, Opfer unrechtmäßiger Gewahrsamnahme in der DDR oder im Rahmen des Zivildienstes geschädigt wurde, kann nach de SGB XIV.
© REDPIXEL – stock.adobe.com 18.03.2022 Gewaltopfer Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) Versorgung erhalten.
© Andrey Popov - stock.adobe.com 07.03.2022 Versorgung Soziales Entschädigungsrecht Versorgungsberechtigt sind Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach den Vorschriften des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz-BVG).