Sie können Ihren Antrag auf Feststellung einer Behinderung online stellen oder das Pdf.-Antragsformular herunterladen und an das für Sie örtlich zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) senden.
Hier Öffnet sich in einem neuen Fenstergelangen Sie zu unseren Onlineanträgen.
Folgende Onlineanträge stehen Ihnen zur Verfügung:
- Antrag auf Erst- oder Neufeststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX
- Antrag auf Ausstellung eines Beiblatts für die Kfz-Steuerermäßigung bzw. die Freifahrt im Öffentlichen Personennahverkehr (entgeltliche und unentgeltliche Wertmarke)
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises (erstmalig oder nach Verlust
Hinweis: Ein Schwerbehindertenausweis kann nur beantragt werden, wenn zuvor ein Feststellungsbescheid erlassen wurde und der GdB mindestens 50 beträgt. Hierfür müssen Sie dem zuständigen HAVS ein aktuelles Lichtbild übermitteln und ihr Geschäftszeichen angeben. Dieses finden Sie in Ihrem Bescheid.
Die Einwilligungserklärung zur Entbindung der von Ihnen angegebenen Ärzte, Kliniken und sonstigen Stellen von der Schweigepflicht laden Sie bitte unterschrieben im Onlineantragsformular hoch oder senden sie nachträglich unterschrieben per Post an das zuständige HAVS. Eine Antragsbearbeitung kann nur mit unterschriebener Einwilligungserklärung erfolgen.
Sie können Ihren Onlineantrag mit und ohne Registrierung bei Ihrem BundID-Nutzerkonto stellen. Hierzu wählen Sie einfach „Zur Registrierung“ oder „Weiter ohne Registrierung“ und Sie gelangen im nächsten Schritt zu unseren verschiedenen Onlineanträgen und erhalten dort weitere Informationen. Sie werden durch das Formular geführt.
Antragsformular zum Ausdrucken:
Sollten Sie Ihre Erst- oder Neufeststellung nicht online beantragen wollen, finden Sie das Antragsformular als beschreibbare Pdf.-Datei zum Herunterladen und Ausdrucken.
Das Beiblatt für die Kfz-Steuerermäßigung oder die Freifahrt im Öffentlichen Personennahverkehr (entgeltliche und unentgeltliche Wertmarke)
sowie den Schwerbehindertenausweis können Sie formlos im zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) beantragen.
Sie benötigen kein Antragsformular.
Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises benötigen wir ein aktuelles Passbild und die Angabe Ihres Geschäftszeichens. Dieses finden Sie in Ihrem Bescheid.
Mit dem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis können Sie wahlweise die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr (mit Wertmarke) und/oder eine Kfz-Steuerermäßigung (ohne Wertmarke) nutzen.