Das Referendariat in der Fachrichtung Landespflege stellt eine bundesweit anerkannte Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und –absolventen der Fachrichtung Naturschutz/Landespflege dar und dient dazu, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Naturschutzpraxis anzuwenden und Kenntnisse in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben zu vermitteln.
Zu dem Aufgabenbereich der Referendare zählen Maßnahmen in Angelegenheiten des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Grünordnung und der Landschaftsökologie.
Für die Zulassung zum Referendariat ist ein erfolgreicher Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums (mindestens acht Semester) in der Fachrichtung Landespflege/Landschaftsarchitektur oder Landesplanung erforderlich. Vorstellungsgespräche dienen als Grundlage für die Entscheidung zur Einstellung der Bewerber. Die Einstellung erfolgt jeweils zum 1. Oktober jeden Jahres.
Mit der abschließenden Laufbahnprüfung - dem Staatsexamen - endet das Referendariat nach zwei Jahren. Mit dem Bestehen des Staatsexamens erwerben die Referendarinnen und Referendare die Befähigung für den höheren technischen Dienst und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technische Assessorin“ oder „Technischer Assessor“ zu führen.