Menschen mit Migrationshintergrund

Das Land Hessen als öffentlicher Arbeitgeber hat viele Ziele, die es erreichen will. Ein Ziel davon ist eine Interkulturelle Verwaltung: Eine Verwaltung, die die Vielfalt der heutigen Gesellschaft widerspiegelt.

Interkulturelle Öffnung

Das Land als öffentlicher Arbeitgeber bekennt sich zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Hierunter verstehen wir einen Prozess, der zum Ziel hat, die Verwaltung an die Vielfalt der heutigen Gesellschaft anzupassen. Durch den Öffnungsprozess soll eine Anerkennung, Wertschätzung, eine Offenheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden.

Bewerben ohne deutschen Pass?

Sie verfügen über keinen deutschen Pass, möchten aber im öffentlichen Dienst arbeiten? Das muss kein Hindernis sein. Wir brauchen Menschen aller Nationalitäten. Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Berufe und Berufsausbildungen an. Sie können bei uns im Beamten- oder im Angestelltenverhältnis beschäftigt werden.

Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen

Wer nicht über einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfügt, kann sich trotzdem um einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst bewerben. Hierfür brauchen Bewerber insbesondere die Anerkennung des ausländischen mit dem deutschen Bildungsnachweis. Diese Gleichwertigkeit kann bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Welche das ist, richtet sich danach, um welchen Bildungsnachweis es geht und zu welchem Zweck die Gleichwertigkeit beantragt wird.

Für die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Zentralstelle am Staatlichen Schulamt DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster für Hessen zuständig. Informationen mit weiterführenden Links zur Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises, um in Deutschland zu studieren oder sich auf den deutschen Arbeitsmarkt zu bewerben, sind insbesondere auf unserer Website zusammengestellt.

https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle/anerkennung-auslaendischer-bildungsnachweise