Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Bereich Bar- und Sachleistungen, Bezahlkarte

Beim Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VII "Flüchtlingsangelegenheiten, Erstaufnahmeeinrichtung und Integration" ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Dezernat 73 "Sozialleistungen" eine Stelle als Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Bereich Bar- und Sachleistungen, Bezahlkarte zunächst befristet bis 07.01.2027 zu besetzen.

Über uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium Gießen auch hessenweite Zuständigkeiten, wie zum Beispiel das Flüchtlingswesen. In diesem Bereich sind die Standorte in Hessen verteilt. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze.

Ihre Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Anspruchsprüfung, Gewährung, Bewilligung und Anweisung von Bar- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschließlich Bildung und Teilhabe
  • Anspruchsprüfung bei Einkommen/ Vermögen
  • Vereinnahmung und Bearbeitung von Sicherheitsleistungen nach dem AsylbLG
  • Überprüfungen und Überleitung von Unterhaltsansprüchen
  • Administration und Ausgabe Bezahlkarte

Unsere Anforderungen

Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:

Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/ Diplom (FH)) im Studiengang Allgemeine Verwaltung/ Public Administration oder über eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt verfügen.

Sie sollten sich auszeichnen durch:

  • Kenntnisse im AsylbLG und der Sozialgesetzbücher I, X und XII
  • Auffassungsgabe
  • Urteilsfähigkeit
  • hohe Belastbarkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Unsere Angebote

Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen. Es bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten. Sie erwartet ein sicherer Arbeitsplatz, ein „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nut-zung des ÖPNVs in ganz Hessen), ein gutes Betriebsklima, die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen und die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.

Allgemeine Hinweise

Es handelt sich hier um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) bewertet.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen Frau Wermuth (Personaldezernat) unter Tel.: 0641 303 2524, E-Mail: nina.wermuth@rpgi.hessen.de sowie Herr Dr. Dölp (Fachdezernat) unter Tel.: 0641 303 7310, E-Mail: ulrich.doelp@rpgi.hessen.de zur Verfügung.

Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Hochschulzeugnis und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges dort hoch zu laden.

Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab.

Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.