Technische Sachbearbeitung (m/w/d) im Versuchswesen Pflanzenschutz

Beim Regierungspräsidium Gießen, Abteilung V "Ländlicher Raum, Forsten, Natur- und Verbraucherschutz" ist ab dem 1. Februar 2026 im Dezernat 51.4 "Pflanzenschutzdienst" am Standort Kassel ein Aufgabengebiet im Bereich des Versuchswesen Pflanzenschutz unbefristet zu besetzen.

Über uns

Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze.

Ihre Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Planung und Durchführung von landwirtschaftlichen Ringversuchen in enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern
  • fachliche Unterstützung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach dem Pflanzenschutzgesetz
  • Aktualisierung und Optimierung der Homepage des Pflanzenschutzdienstes Hessen
  • Aufarbeitung der Versuchsdaten der hessischen Pflanzenschutzversuche und Einpflegen dieser Inhalte in die jährlich erscheinenden Beratungsempfehlungen des Landes Hessen und in das Versuchsdatenprogramm Piaf
  • Veranstaltung von Fortbildungen im Bereich Integrierter Pflanzenschutz in Kooperation mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) zur Minimierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel
  • Planung und Durchführung überregionaler Fortbildungsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt „Gewässerschutz“ und „Reduzierung von PSM-Einträgen auf Nicht-Kultur-Land“

Unsere Anforderungen

Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Einstellung über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/FH-Diplom) im Bereich Landwirtschaft/Agrarwissenschaften verfügen.

Von Vorteil sind:

  • mehrjährige Erfahrungen im Bereich Pflanzenschutz
  • Erfahrungen in landwirtschaftlicher Beratung
  • ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Flexibilität und sozialer Kompetenz
  • selbstbewusstes Auftreten und einen hohen Grad an Selbständigkeit

Wegen Außendiensttätigkeiten wird der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B vorausgesetzt. Die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW sollte vorhanden sein.

Unsere Angebote

Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages des Landes Hessen (TV-H); je nach beruflicher Vorerfahrung/Qualifikation ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-H möglich. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten sind bis zur Besoldungsgruppe A 11 HBesG möglich.

Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen. Es bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten. Sie erwartet ein sicherer Arbeitsplatz, ein „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen), ein gutes Betriebsklima, die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen und die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.

Allgemeine Hinweise

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen Frau Schuchardt (Personaldezernat) unter Tel.: 0641/303-2023 sowie Herr Dr. Hillnhütter (Fachdezernat) unter Tel.: 0641/303-5210 zur Verfügung.

Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnis und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges hier hoch zu laden.

Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab.

Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.