Eine tierärztliche Approbationsurkunde liegt auf einem Tisch.

Tierärztliche Approbationsverordnung und Bundestierärzteordnung

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Das Regierungspräsidium Gießen hat im Bereich tierärztlicher Approbationen verschiedene Aufgaben.

Es ist zuständig für…

  • die Erteilung und Wiedererteilung der Approbation als Tierarzt / Tierärztin nach Bundestierärzteordnung an deutsche Staatsangehörige, an Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates oder an Staatsangehörige aus Drittländern für den Bereich des Landes Hessen.
  • den Widerruf, das Anordnen des Ruhens und der Rücknahme für den Bereich des Regierungsbezirks Gießen.
  • die Erteilung und Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes nach § 2 Abs. 2 Bundestierärzteordnung i. V. m. § 11 Bundestierärzteordnung.
  • Entgegennahme der Anträge auf Zulassung zur tierärztlichen Staatsprüfung ("Kreisexamen").
  • Bestellung der Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung.
  • Rechtsangelegenheiten Im Zusammenhang mit den tierärztlichen Prüfungen.