Liegendes Schwein

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

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Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen.

Sie können eine wesentliche Rolle bei der Übertragung von Tierseuchen wie z. B. der Maul- und Klauenseuche, der Schweinepest oder BSE spielen. Auch chemische Kontaminanten wie Dioxine können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten in Futtermitteln verbreitet werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass tierische Nebenprodukte nicht wieder in die Lebensmittelkette eingeschleust werden (z.B. sog Gammelfleischskandale).

Mit der EU-Verordnung 1069/2009 sowie der hierzu ergangenen Verordnung 142/2011 der Kommission zur Durchführung der VO (EG) 1069/2009 werden Hygiene- und Tiergesundheitsvorschriften für tierische Nebenprodukte festgelegt, mit deren Hilfe die Risiken, die sich aus diesen Produkten für Mensch und Tier ergeben, verhindert oder zumindest verringert werden sollen.

Die Verordnung 1069/2009 unterteilt die tierischen Nebenprodukte je nach Gefährdungsgrad in drei Kategorien und schreibt jeweils bestimmte Beseitigungs- oder Verwendungsmöglichkeiten und Verarbeitungsverfahren vor.

Außerdem werden in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 tierseuchen- und hygienerechtliche Bedingungen für die Abholung/Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie für die Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte festgelegt.

Ergänzend zu dieser EU-Verordnung enthält die nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) noch spezifische Anforderungen für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen für Beförderer von tierischen Nebenprodukten.

Das Dezernat V 54 – Veterinärwesen und Verbraucherschutz – hat im Bereich tierischer Nebenprodukte u.a. folgende Zuständigkeiten:

  • Zulassung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte be- oder verarbeiten bzw. lagern.

    Dazu zählen:

- Verarbeitungsbetriebe

- Biogas- und Kompostieranlagen

- Pasteurisierungsanlagen

- Zwischenbehandlungsbetriebe

- Heimtierfutterherstellungsbetriebe

- Lagerbetriebe für verarbeitete tierische Nebenprodukte

- Tierkrematorien

  • Registrierung von Biogas- und Kompostieranlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden.
  • Überwachung der Betriebshygiene sowie der betrieblichen Eigenkontrollsysteme in zugelassenen und registrierten Betrieben im Rahmen der Fachaufsicht.
  • Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsrechts für Gewerbetreibende.
  • Fachaufsicht und Beratung der unteren Veterinärbehörden der Landkreise.
  • Übertragung der Beseitigungspflicht der kommunalen Gebietskörperschaften auf Private.
  • Genehmigung der Entgeltliste für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte.

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