Ein Rohbau im Winter, es liegt Schnee auf der Baustelle

Regierungspräsidium Gießen

In den Pausen muss niemand frieren

Regierungspräsidium Gießen: Arbeitsschutz-Experten überprüfen Baustellen – Arbeitnehmer haben ein Recht auf beheizte Räume

Gießen/Mittelhessen. Der Schnee ist geschmolzen und die Sonne lugt immer öfter zwischen den Wolken hervor. Aber der Winter ist noch nicht vorbei. Ungeachtet der Temperaturen gehen die Arbeiten auf vielen Baustellen ihren gewohnten Gang. In den Pausen muss aber niemand frieren, denn: „Bauarbeiter haben ein Recht auf einen beheizten Pausenraum“, stellt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich klar. Seine Behörde überwacht den Arbeitsschutz und stellt sicher, dass die Rechte von Arbeitnehmern gewahrt werden. Wie sich bei Überprüfungen von Baustellen in den vergangenen Jahren herausgestellt hat, ist es immer wieder notwendig, darauf hinzuweisen.

„Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Pausenräume so zu beheizen und zu gestalten, dass sie denen in Büros und Firmen weitestgehend entsprechen“, sagt Dorian Wagner, Baukontrolleur beim Regierungspräsidium. Gemäß der geltenden Arbeitsstättenverordnung und deren nachfolgenden Regelungen muss Arbeitnehmern auf Baustellen bei umfangreichen Arbeiten ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden, der mit Tisch, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, möglichst ausreichendem Tageslicht, einer Heizung, Abfallbehälter und künstlicher Lichtquelle ausgestattet ist. Zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen ist der Baukontrolleur auf den mittelhessischen Baustellen unter anderem für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständig und kontrolliert diese aktiv oder anlassbezogen nach Hinweisen oder Beschwerden. „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass wir bei etwa einem Viertel der Baustellen durch behördliche Maßnahmen dafür sorgen müssen, dass beheizte Pausenräume geschaffen werden“, erläutert Dezernatsleiterin Michèle Wachkamp.

Sicher vom Fahrzeug ins Gebäude kommen

Bei den Heizungen auf den Baustellen handelt es sich im Regelfall um kleinere Elektroheizgeräte. Diese müssen auch bei den aktuellen Temperaturen in der Lage sein, für genügend Wärme zu sorgen. Dabei sind 18 Grad ausreichend, wenn sichergestellt ist, dass eine Lufttemperatur von 21 Grad erreichbar ist. Aber nicht nur an die Heizungen der Pausenräume stellt das Winterwetter besondere Anforderungen. Die Wege auf der Baustelle müssen so von Schnee und Eis geräumt werden, dass sie sicher begangen werden können. „Damit ist aber nicht gemeint, dass das komplette Baufeld von Eis und Schnee befreit werden muss“, erläutert Baukontrolleur Jörg Heller. „Entscheidend ist, dass zum Beispiel die Ausbaugewerke wie Maler, Verputzer, Elektriker und Installateure sicher vom Fahrzeug ins Gebäudeinnere und zu den Pausenräumen gelangen können.“

Laut Nicole Schlamp und Felix Cyriax, ebenfalls Baukontrolleure beim RP, genügt bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben meist ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis und es wird Abhilfe geschaffen – ohne finanzielle Konsequenzen für die kontrollierten Betriebe. Allerdings kann auch eine kostenpflichtige Anordnung erteilt werden. Bei eklatanten Verstößen müssen die Baukontrolleure ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, aufgrund dessen dann Bußgelder fällig werden können.

Weitere Informationen, etwa zur örtlichen Zuständigkeit der einzelnen Baukontrolleure in den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Gießen und Vogelsberg, sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter https://rp-giessen.hessen.de/arbeits-und-verbraucherschutz (Stichworte: Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsschutz auf Baustellen) zu finden. Die RP-Arbeitsschutzdezernate sind unter 0641 303-3237 und unter arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zu erreichen.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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