Nahaufnahme eines Blitzers, der vor einem Baum steht

Regierungspräsidium Gießen

Knöllchen im Urlaub: Teure Urlaubsgrüße

Regierungspräsidium Gießen rät: Machen Sie sich mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut – RP stellt seit Jahresbeginn schon 7.671 Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten zu

Gießen. Wie schnell darf ich mit meinem Wohnwagen-Gespann in Österreich fahren? Und wie schnell in Italien? 80? Oder doch 100? Wer in den Urlaub aufbricht, sollte diese Fragen auf jeden Fall beantworten können, damit die schönste Zeit des Jahres nicht noch im Nachhinein durch ein Bußgeld vermiest wird. Denn: Wer zu schnell fährt oder andere Regeln missachtet und erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium (RP) Gießen zugestellt. In diesem Jahr wurden bereits 7.671 Bußgeld-Bescheide verschickt.

„Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt im RP Gießen. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall. Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist dies das RP Gießen.

RP nur Vermittler

„Wir sind jeweils nur der Vermittler und haben keine inhaltlichen Befugnisse. Dies bleibt Sache der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt“, erklärt Dr. Christian Schmidt. Das bedeutet: Betroffene müssen sich mit dieser Stelle gegebenenfalls direkt auseinandersetzen. „Eine Klärung ist auch dringend anzuraten – gerade, wenn man mit dem Auto regelmäßig in dem jeweiligen Land unterwegs ist“, sagt der Jurist. Denn es sei gängige Praxis, dass bei Verkehrskontrollen noch offene Bußgelder vollstreckt werden.

„Wir sehen in diesem Jahr erneut eine Steigerung bei den Zustellungen dieser Knöllchen aus dem Ausland“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Damit setze sich der Trend der vergangenen Jahre insgesamt fort, auch wenn die Zahlen im Vorjahr zwischenzeitlich etwas niedriger lagen. Dies hing insbesondere damit zusammen, dass weniger Daten über das Eucaris-System (European Car and Driving Licence Information System) ausgetauscht wurden. „Gerade aus Italien beobachten wir nun einen deutlichen Nachholeffekt“, erklärt Dezernatsleiter Schmidt. Insgesamt rechnet er damit, dass in diesem Jahr mehr als 12.500 Zustellungsersuche für Hessen eingehen werden – ein neuer Rekordwert. Deshalb empfiehlt das RP Gießen: vor Antritt der Reise mit den Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes vertraut machen, inklusive der Länder, die auf dem Weg dorthin durchquert werden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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