Nahaufnahme eines Blitzers, der vor einem Baum steht

Regierungspräsidium Gießen

Knöllchen: Teure Urlaubsgrüße

Regierungspräsidium Gießen rät: Machen Sie sich mit den Verkehrsvorschriften im Ausland vertraut – RP stellt seit Jahresbeginn schon 2.493 Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten zu

Gießen. Wie schnell darf ich mit meinem Wohnwagen-Gespann in Österreich fahren? Und wie schnell in Italien? 80? Oder doch 100? Wer in den Urlaub aufbricht, sollte diese Fragen auf jeden Fall beantworten können, damit die schönste Zeit des Jahres nicht noch im Nachhinein durch ein Bußgeld vermiest wird. Denn: Wer zu schnell fährt oder andere Regeln missachtet und erwischt wird, bekommt Post. Die wird in Hessen in vielen Fällen vom Regierungspräsidium Gießen zugestellt. In diesem Jahr wurden bereits 2.493 Bußgeld-Bescheide verschickt. Deshalb rät Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich: „Machen Sie sich vor Antritt der Reise mit den jeweiligen Verkehrsvorschriften des Urlaubslandes und natürlich auch der Länder, die auf dem Weg dorthin durchquert werden, vertraut.“

Seit 1977 ist das „Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland“ in Kraft. Dadurch können beliebte Urlaubsländer wie Italien, Österreich, Frankreich oder Spanien, aber auch andere EU-Staaten wie Luxemburg, Belgien und Estland ihre Geldforderungen wegen Verstößen gegen die Verkehrsordnung auch in Deutschland geltend machen. Jedes Land beauftragt demnach Behörden, die Verkehrssünder ausfindig zu machen, zu benachrichtigen und gegebenenfalls auch zu vollstrecken. Für das Bundesland Hessen ist dies das Regierungspräsidium Gießen (RP).

„Überwiegend sind es Geschwindigkeitsüberschreitungen, die geahndet werden“, berichtet der zuständige Dezernatsleiter Dr. Christian Schmidt. Im Durchschnitt geht es um Summen von rund 150 Euro pro Fall. „Wir sind jeweils nur der Vermittler und haben keine inhaltlichen Befugnisse. Dies bleibt Sache der jeweiligen ausländischen Stelle, die die Ahndung betreibt“, erklärt Dr. Christian Schmidt. Das bedeutet: Betroffene müssen sich mit dieser Stelle gegebenenfalls direkt auseinandersetzen. „Eine Klärung ist auch dringend anzuraten – gerade, wenn man mit dem Auto regelmäßig in dem jeweiligen Land unterwegs ist“, sagt der Jurist. Denn es sei gängige Praxis, dass bei Verkehrskontrollen noch offene Bußgelder vollstreckt werden.

„Im vergangenen Jahr erlebten wir einen regelrechten Boom an Zustellungen dieser Knöllchen aus dem Ausland“, berichtet Dr. Christian Schmidt. Aktuell ist der Eingang an Zustellungsersuchen weiterhin auf einem hohen Niveau, jedoch tendenziell rückläufig. Einen großen Anteil daran machen weiterhin die Zustellungsersuche aus Italien aus. Auffällig sind derzeit auch die vielen Strafzettel aus Österreich. Er rechnet damit, dass in diesem Jahr insgesamt rund 7.000 Zustellungsersuche für Hessen eingehen werden. Damit könnte sich eine Trendwende zeigen: Im günstigsten Fall sind – neben anderen zu berücksichtigenden Faktoren – die hessischen Autofahrer im Ausland einfach ein stückweit umsichtiger unterwegs.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/ordnungsrecht/int-rechtshilfe zu finden.

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Oliver Keßler

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