Blick auf das Naturschutzgebiet Mensfelder Kopf. Es ist ein Berg mit einigen Bäumen und Magerrasen.

Regierungspräsidium Gießen

Natur erleben - auf den richtigen Wegen

Steigende Besucherzahlen stellen das Naturschutzgebiet vor Herausforderungen – Obere Naturschutzbehörde bittet, Schutzregeln zu beachten

Hünfelden-Mensfelden. Der Mensfelder Kopf ist ein besonderer Ort und beliebtes Ausflugsziel: Von der über 300 Meter hohen Kuppe eröffnet sich ein weiter Blick über das Limburger Becken. Damit die Kombination aus außergewöhnlicher Aussicht und Naturerlebnis für alle ein Genuss ist, sind eigens Fußwege eingerichtet worden. Denn hier befindet sich ein ökologisch besonders wertvoller und empfindlicher Lebensraum. Das Naturschutzgebiet ist Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und liegt innerhalb des FFH-Gebiets „Mensfelder Kopf“. Deshalb bittet die Obere Naturschutzbehörde darum, die Schutzregeln zu beachten.

„Dabei geht es nicht darum, Menschen den Naturgenuss zu nehmen“, betont Ilona Bause von der Oberen Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium (RP) Gießen. „Der Mensfelder Kopf soll auch künftig ein Ort sein, an dem Natur erlebt und die besondere Landschaft genossen werden kann.“ Naturerlebnis und Naturschutz funktionieren dann besonders gut, wenn alle ein wenig Rücksicht nehmen. Entscheidend ist hierbei, wie man sich im Schutzgebiet bewegt. „Niemand kann alle Regelungen eines Naturschutzgebietes auswendig kennen“, räumt die RP-Mitarbeiterin ein. Deshalb appelliert die Obere Naturschutzbehörde, sich vor und während des Aufenthalts zu informieren und die Hinweise in der Landschaft zu beachten.

Flächen wertvoll und empfindlich

Mit der steigenden Zahl der Besucherinnen und Besucher hat allerdings auch die der Verstöße gegen die Schutzgebietsverordnung zugenommen, wie zuletzt bei der Sonnenfinsternis zu beobachten. „Im Fall des Mensfelder Kopfes sind die offenen Heide- und Magerrasenflächen besonders wertvoll und zugleich empfindlich“, erläutert Ilona Bause die biologischen Hintergründe. Diese Flächen bieten Lebensraum für zahlreiche seltene Arten, darunter beispielsweise Feldgrille, Schwalbenschwanz, Feldlerche und die weitere Vogelart Neuntöter. Die besondere Pflanzen- und Tierwelt wiederum ist auf die Erhaltung dieser offenen, nährstoffarmen Lebensräume angewiesen.

Wer am Mensfelder Kopf unterwegs ist, kann mit wenigen Verhaltensweisen viel zum Erhalt dieses besonderen Ortes beitragen. Das Wegegebot ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzes. Denn schon das Betreten abseits der Wege kann die Vegetation schädigen und dazu führen, dass vermeintlich harmlose Trampelpfade entstehen. Gerade auf den empfindlichen Heide- und Magerrasenflächen können diese aber erhebliche Auswirkungen haben. „Der eigens eingerichtete und gekennzeichnete Besucherlenkungspfad ermöglicht es dagegen, das Gebiet zu erleben, ohne die besonders empfindlichen Flächen unnötig zu belasten“, berichtet Ilona Bause. Informationstafeln vermitteln gleichzeitig Wissenswertes über die Besonderheiten der Landschaft.

Zu den wichtigsten weiteren Verhaltensregeln zählen: kein Feuer oder Grill nutzen, keinen Müll zurücklassen und die geltenden Schutzbestimmungen beachten. Informationen über das Schutzgebiet gibt es dazu vor Ort. Über einen QR-Code können weiterführende Informationen wie Steckbrief, Schutzgebietsverordnung und Karte abgerufen werden.

Keinen Müll zurücklassen

Besonders deutlich wurde die Situation zuletzt bei der Sonnenfinsternis am 12. August, als sich außergewöhnlich viele Menschen im Schutzgebiet aufhielten. Ein Teil verließ dabei die ausgewiesenen Wege, um die Sonnenfinsternis von den empfindlichen Rasenflächen aus zu beobachten. Gleichzeitig wurde auch Müll zurückgelassen. Ein weiteres Beispiel: Der Berg ist auch für den Gleitschirmsport attraktiv. Allerdings gibt es in Mensfelden keine ausgewiesenen Start- und Landeplätze, wie sie der Deutsche Gleitschirmverband und Drachenflugverband e. V. in einer Fluggeländedatenbank aufführt. „Wer einen Flug plant, sollte deshalb unbedingt vorab prüfen, ob der jeweilige Start- und Landeplatz für die geplante Nutzung zugelassen ist und welche örtlichen Regeln gelten“, empfiehlt die RP-Beschäftigte. Sprich: Ein attraktiver Geländepunkt ist nicht automatisch ein zugelassener Startplatz.

Weitere Informationen und die Schutzgebietsgrenzen sind im Natureg-Viewer des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster sowie auf der Seite des Regierungspräsidiums Gießen zum Mensfelder Kopf zu finden.

Pressekontakt

Die Pressestelle des RP Gießen ist für Sie da.

Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

Regierungspräsidium Gießen

Fax

+49 641 303 2008

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Schlagworte zum Thema