Gießen/Wetzlar. Nicht alles „Rare“ darf ohne weiteres zu „Barem“ gemacht werden. Beim Entrümpeln von Abstellkammern, Speichern und Kellern können einige „Schätze“ zum Vorschein kommen wie Greifvogelpräparate, alte Pelzmäntel aus Leopardenfell, Taschen aus Krokodilleder, Klaviere mit Elfenbeintasten und Ähnliches. Da fragen sich viele Menschen: Kann ich das noch zu Geld machen, ist das noch etwas wert? „Hier ist Vorsicht geboten“, sagen die Artenschützer des Regierungspräsidiums (RP) Gießen zum Internationalen Tages des Artenschutzes am Montag, den 3. März.
„All diese Gegenstände, die hier beispielhaft genannt sind, unterliegen dem internationalen Artenschutz“, erläutert Inga Ornizan, Sachbearbeiterin im Artenschutzteam des RP Gießen. „Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Besitz ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.“ Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder kurz CITES beschränkt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten – auch wenn die Tiere längst tot sind und ihre Teile zu Gegenständen weiterverarbeitet wurden. Bei manchen Tierarten gilt sogar ein vollständiges Handelsverbot, etwa bei Nashörnern. „Diese Verbote sollen helfen, den Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten in ihren Herkunftsländern durchzusetzen“, sagt sie.
Deshalb rät das Regierungspräsidium: Wer persönliche Schätze zum Verkauf anbieten möchte, sollte vorher prüfen, ob diese unter den Artenschutz fallen, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf erlaubt ist und welche Dokumente dafür benötigt werden. Nähere Informationen sind beim Artenschutzteam des Regierungspräsidiums Gießen (E-Mail: Internationaler.Artenschutz@rpgi.hessen.de) oder auf der Homepage erhältlich ( https://rp-giessen.hessen.de/natur/artenschutz/haltung-zucht-und-vermarktung-von-geschuetzten-arten).