Gießen. Wer als sinnliche Erinnerung aus dem Urlaub etwa Orchideen, Rosen, Mangos oder Chilis mitbringen möchte, sollte sich vorher bei den zuständigen Behörden über die Einfuhrbestimmungen informieren. Ansonsten kann das Mitbringsel teuer werden. Darauf macht der hessenweit tätige Pflanzenschutzdienst beim Gießener Regierungspräsidium (RP) kurz vor Beginn der Sommerreisezeit aufmerksam. „Beim Kauf im Herkunftsland wird oft der Eindruck vermittelt, dass das Mitbringen der pflanzlichen Geschenke unkompliziert ist“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. „Das entspricht aber nicht den gültigen Bestimmungen.“ Ziel ist es, das Einschleppen von gefährlichen nicht heimischen Schadorganismen oder Pflanzenkrankheiten zu verhindern.
Für den Import vieler Pflanzen bzw. Pflanzenteile gibt es strenge Vorschriften – auch im Urlaubsgepäck. Hierunter fallen unter anderem frisches Obst, Gemüse, Schnittblumen und Samen. Für alle diese „Mitbringsel“ ist ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis des Ursprungslandes notwendig. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, wie zum Beispiel „fumigated“, reicht alleine nicht aus. Sogar Importverbote für Erde sind zu beachten. Ausnahmen gibt es nur für die fünf Früchte Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Bananen, diese dürfen ohne ein Pflanzengesundheitszeugnis mitgebracht werden.
Die Einfuhr pflanzlicher Produkte ist in der EU-Pflanzengesundheits- und der EU-Kontrollverordnung sowie in weiteren Durchführungsverordnungen geregelt. Die Vorschriften gelten für alle Reisenden, die von außerhalb der EU einreisen, sei es ein Kurztrip oder eine Fernreise. „Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, berichtet Alexander Grüner vom RP-Pflanzenschutzteam. Zudem wird eine Gebühr erhoben, die dann direkt vor Ort entrichtet werden muss. „Oft denken die Reisenden, dass Pflanzen, die auch bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt er.
In nur einer einzigen Frucht könnten mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. „Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“, betont Alexander Grüner. Dies kann verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft haben. Der Experte erläutert: „Viele im Internet kursierende Hinweise und Merkblätter, die Ausnahmen beschreiben, zum Beispiel für Kleinmengen, sind nicht auf dem aktuellen Stand.“
Eine Ausnahme der Zeugnispflicht gibt es nicht, auch wenn es sich nur um geringe Mengen handelt. Das umgangssprachlich oftmals als „Phyto“ bezeichnete Pflanzengesundheitszeugnis wird in jedem Fall gebraucht. Die Bestimmungen wurden in den vergangenen Jahren noch verschärft. So unterliegen beispielsweise alle Pflanzen, die zum Anpflanzen bestimmt sind, bei der Einfuhr der Anmeldepflicht. Das bedeutet, dass Reisende die Pflanzen bei der Einreise gegenüber dem Zoll und dem Pflanzenschutzdienst anmelden müssen.
Ohne ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis werden die nicht-konformen Waren bei der sogenannten phytosanitären Kontrolle durch den Zoll bzw. den Pflanzenschutzdienst am Flughafen nicht zur Einfuhr zugelassen und vernichtet. Der Pflanzenschutzdienst wird deshalb in der Ferienzeit am Flughafen Frankfurt vermehrt Passagierkontrollen durchführen, um die Reisenden für das Thema zu sensibilisieren. Zusätzlich werden Einreisende in die EU durch entsprechende Informations-Plakate über die bestehenden Verbote und Beschränkungen vor Ort informiert.
Das Team des Pflanzenschutzdienstes vom Regierungspräsidium Gießen nimmt Anfragen oder Beratungswünsche unter planthealth@rpgi.hessen.de entgegen.