Viele rote Chili-Schoten auf einem Haufen

Regierungspräsidium Gießen

Pflanzliche Souvenirs von außerhalb der EU können teuer werden

Chilis, Orchideen, Mangos und Co.: Pflanzenschutzdienst Hessen klärt über Mitbringsel auf – Über Einfuhrbestimmungen informieren

Gießen. Es ist verlockend, ein Stück Urlaub mit nach Hause zu nehmen. Eine schöne Orchidee, leckere Mangos, scharfe Chilis und schön blühender Oleander – gar manches landet im Reisegepäck, um in der Heimat in schönen Erinnerungen schwelgen zu können. Doch Vorsicht: Das kann teuer werden. „Reisende sollten sich über die Einfuhrbestimmungen informieren“, rät der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich mit Blick auf die Sommerreisezeit. „Beim Kauf im Herkunftsland wird oft der Eindruck vermittelt, dass das Mitbringen der pflanzlichen Geschenke unkompliziert ist. Das entspricht aber nicht den aktuell gültigen Bestimmungen.“ Der Pflanzenschutzdienst Hessen beim Regierungspräsidium Gießen kontrolliert zusammen mit dem Zoll vermehrt auch Passagiere. Ziel ist es, das Einschleppen von gefährlichen, nicht heimischen Schadorganismen oder Krankheiten zu verhindern.

Für den Import aller frischen Schnittblumen, von Pflanzen oder Pflanzenteilen gibt es strenge Vorschriften – auch im Urlaubsgepäck. Die Einfuhr solcher Produkte ist in der EU-weit gültigen Pflanzengesundheitsverordnung geregelt. Das gilt für alle Reisenden, die von außerhalb der EU einreisen, sei es Kurztrip- oder Fernreise. „Sie müssen die oftmals teuer bezahlten Urlaubsmitbringsel am Flughafen abgeben und vernichten lassen“, berichtet Andreas Scharnhorst vom RP-Pflanzenschutzteam. Zudem wird ein Verwarngeld für jede ordnungswidrige Einfuhr fällig.

„Verheerende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft“

Seit am 14. Dezember 2019 die neue EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft getreten ist, dürfen alle Pflanzen und deren lebende Bestandteile sowie alle Früchte – außer Ananas, Kokosnuss, Datteln, Durian und Bananen – nur mit einem gültigen Pflanzengesundheitszeugnis in die EU eingeführt werden. Das gilt auch für den Handel über das Internet. „Oft denken die Reisenden auch, dass Pflanzen, die bei uns wachsen, kein Problem sind. Dem ist aber nicht so, denn auch hier können gefährliche Schaderreger eingeschleppt werden“, erklärt Scharnhorst.

In nur einer einzigen Frucht könnten mehrere Dutzend fremdländische Fruchtfliegen oder Larven nach Deutschland eingeschleppt werden und sich dann weiterverbreiten. „Es handelt sich nicht nur um eine rein theoretische Gefahr“, betont der Experte des Pflanzenschutzteams. „Das kann verheerende Folgen für unsere Umwelt und Landwirtschaft haben. Viele im Internet kursierende Hinweise und Merkblätter, die Ausnahmen zum Beispiel für Kleinmengen beschreiben, sind nicht auf aktuellem Stand.“ So unterliegen beispielsweise alle Pflanzen, die zum Setzen oder zur Weiterkultur bestimmt sind, genauso wie bestimmte Schnittblumen wie Orchideen oder Rosen den besonderen EU-Einfuhrbestimmungen. Teilweise ist deren Einfuhr sogar komplett verboten.

Wenn die mitgebrachten Produkte durch die Pflanzengesundheitsverordnung geregelt sind, dürfen diese nur unter ganz bestimmten Bedingungen in die Europäische Union eingeführt werden: So müssen Passagiere bei der Einfuhr – auch im Handgepäck – das sogenannte „Pflanzengesundheitszeugnis“ (phytosanitary certificate) der zuständigen Behörde des Herkunftslandes vorweisen können. Ein Behandlungshinweis auf der Ware, wie zum Beispiel „fumigated“ („begast“), reicht alleine nicht aus. Ohne ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis wird die Ware bei der sogenannten phytosanitären Kontrolle am Terminal im Flughafen nicht zur Einfuhr zugelassen.

Das Team des Pflanzenschutzdienstes kontrolliert nicht nur am Frankfurter Flughafen, sondern leistet zudem in Kooperation mit Fraport, Lufthansa und dem Zoll Aufklärungsarbeit. Zudem arbeitet es mit Fachinstituten zusammen. Kontaktiert werden können die Pflanzenschützer per E-Mail an planthealth@rpgi.hessen.de. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf der Internetseite des Julius Kühn-Instituts unter https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/privatpersonen-einfuhr.htmlÖffnet sich in einem neuen Fenster

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Oliver Keßler

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