Eine wiederverwendbare Plastikdose mit Salat darin

Regierungspräsidium Gießen

Vermehrte Kontrollen unter dem Motto: Aufklärung vor Sanktionen

Mehrwegverpackungen im Gastronomiebereich: Regierungspräsidium Gießen informiert über Angebotspflicht und setzt bei Umsetzung zunächst auf Hinweise

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Gießen. Alle Betriebe, die Mitnahmegerichte anbieten, die unmittelbar verzehrt werden, müssen ihren Kundinnen und Kunden seit 1. Januar neben den bekannten Verpackungen aus Kunststoff auch eine alternative Mehrwegverpackung anbieten. Mit diesen Vorschriften soll der Anteil von Kunststoffverpackungen reduziert und Mehrwegsysteme aufgebaut werden. Das gleiche gilt für Einweg-Kaffeebecher, egal aus welchem Material sie sind. Für die Überwachung der Vorschriften ist das Regierungspräsidium (RP) Gießen in ganz Mittelhessen zuständig.

Aus Sicht des RP Gießen ist erkennbar, dass sich die Betriebe zunehmend auf die Neuerung einstellen und zahlreiche Mehrwegsysteme auf den Markt kommen, doch nicht alle Anbieter von Mitnahmegerichten haben das bereits reagiert. Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, Verkaufsstellen, die ihrer Pflicht zum Anbieten von Mehrwegbehältnissen nicht nachkommen, mit einem Bußgeld zu belegen. „Dies ist jedoch nicht in unserem Interesse, wir setzen auf die Einsicht und Kooperationsbereitschaft unserer Betriebe“, betont Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

Gäste auf Alternativen hinweisen

Im Vordergrund steht dabei der Gedanke, dass die neue Vorschrift zügig umgesetzt und somit ein wertvoller Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Umweltschutz geleistet wird. „Deshalb werden wir in nächster Zeit verstärkt hierauf achten.“ Was viele Gastronomiebetriebe zum Beispiel noch nicht wissen: Auf die Möglichkeit einer Mehrwegalternative müssen sie selbst ihre Gäste durch gut lesbare Informationstafeln hinweisen, damit diese sich bestenfalls für die Mehrwegalternative entscheiden.

Dabei muss nicht jeder Betrieb sein eigenes Pfandsystem aufbauen. Auf dem Markt werden zahlreiche Mehrwegsysteme angeboten, die die Einzelhändler nutzen können. Kleinere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern können die Lebensmittel auch in Behältnisse abfüllen, die ihre Kunden mitgebracht haben. Das Gleiche gilt auch für die Abgabe durch Verkaufsautomaten.

Das RP Gießen wird in naher Zukunft vermehrt Kontrollen durchführen, die Betriebe aufklären, auf die neuen Vorschriften hinweisen und auffordern, sich um Mehrwegalternativen zu bemühen sowie ihre Kunden über diese Möglichkeit zu informieren. Nur wenn Betriebe die neuen Vorschriften trotz Informationen und mehrfacher Aufforderung nicht umsetzen, müssen sie mit Sanktionen rechnen. „Wir wünschen uns aber, dass dies erst gar nicht erforderlich wird“, erklärt der Regierungspräsident.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter https://umwelt.hessen.de/umwelt/abfall-und-recyclingÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden, inklusive einem Merkblatt mit Anbietern von Mehrwegsystemen.

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Oliver Keßler

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