Gießen/Hessen. Nach dem Fund eines einzelnen Japankäfers im Bereich Trebur wurde die Überwachung in dem betroffenen Gebiet intensiviert. Inzwischen wurden vier weitere Japankäfer – allesamt männliche Exemplare – gefunden. Daher kann nicht mehr von einem zufälligen vereinzelten Auftreten ausgegangen werden. Der für ganz Hessen zuständige Pflanzenschutzdienst beim Regierungspräsidium Gießen hat daher Vorsichtsmaßnahmen ergriffen und eine Allgemeinverfügung und einen Aktionsplan veröffentlicht. Oberstes Ziel ist es, den Befall zu bekämpfen.
Nach dem Fund des einzelnen Tieres vor einigen Wochen waren rund um die Fundstelle zwölf weitere Fallen aufgestellt worden. In dreien davon sind jetzt weitere Tiere ins Netz gegangen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Trebur (Landkreis Groß-Gerau) wurde daraufhin ein abgegrenztes Gebiet, bestehend aus Befallszone (Radius ein Kilometer) und Pufferzone (Radius sechs Kilometer), eingerichtet. Innerhalb dieses ausgewiesenen Gebiets müssen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung der Ausbreitung des Japankäfers durchgeführt werden.
Dazu zählt beispielsweise, dass Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat nur unter bestimmten Bedingungen aus der Befallszone gebracht werden dürfen. Zudem müssen Fahrzeuge und Geräte, mit denen Böden bearbeitet werden, gereinigt werden, bevor sie die Befallszone verlassen. Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, müssen noch bis zum 30. September ihre Produktionsparzellen und/oder Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 Metern überwachen. Werden Japankäfer oder Hinweise auf die Schädlinge gefunden, muss der Pflanzenschutzdienst benachrichtigt werden. Außerdem dürfen Rasen- und Grasflächen bis zum 30. September nicht bewässert werden, um die Entwicklung der Larven zu verhindern. Denn die Tiere legen ihre Eier gerne im feuchten Gras ab. Sämtliche Maßnahmen sollen verhindern, dass Eier abgelegt, Eier, Larven und Puppen verschleppt werden oder sich die Käfer ausbreiten.
Enormes Schadpotenzial
Die Inhalte der Allgemeinverfügung sind im Aktionsplan Japankäfer Hessen eingehender und praxisnah erläutert. Wie lange die Maßnahmen gelten, ob bis zum 30. September (Ende der Flugperiode) oder ganzjährig, ist dem Aktionsplan ebenfalls zu entnehmen.
Allgemeinverfügung, Aktionsplan und weitere Informationen zum Japankäfer sind auf der Internetseite des Pflanzenschutzdienstes https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Der komplette Link lautet https://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/pflanzengesundheit/amtliche-erhebungen/der-japankaefer-popillia-japonica/Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Beim Japankäfer handelt es sich um eine invasive Art, die ein enormes Schadpotenzial für Naturlandschaften, Landwirtschaft sowie Garten- und Weinbau, aber auch für Hausgärten besitzt. Der Japankäfer hat über 300 Wirtspflanzen auf seinem Speiseplan, zum Beispiel Weinreben, Mais und Obstbäume. An den Pflanzen bleiben oft nur die Gerippe der Blätter zurück. Die Pflanzen werden stark geschwächt oder können absterben. Der Japankäfer ist nur circa einen Zentimeter groß. Er hat einen metallisch glänzenden, grünen Kopf und braune Flügel. Sein besonderes Merkmal sind fünf weiße Haarbüschel an jeder Hinterleibsseite und zwei weiße Haarbüschel am Ende des Hinterleibs. Verwechselt wird der Japankäfer oft mit dem Gartenlaubkäfer, dem Mediterranen Junikäfer oder dem größeren Rosenkäfer. Diese drei sind im Gegensatz zum Japankäfer jedoch heimische Arten, die keine nennenswerten Schäden verursachen.
Beim Verdacht auf einen Befall wird weiterhin gebeten, den Pflanzenschutzdienst Hessen zu kontaktieren. Verdächtige Käfer sollten in einem verschlossenen Röhrchen/Gläschen gesichert und den Experten zur exakten Bestimmung übergeben werden. Zudem sind das Datum des Fundes sowie der genaue Fundort zu nennen. Kontakt: psd-pflanzengesundheit@rpgi.hessen.de.