Geldscheine, die in Wasser mit Schaum schwimmen

Regierungspräsidium Gießen

Wichtige Hilfestellung für Autohäuser, Immobilienmakler und andere zum Schutz vor Geldwäsche

Geldwäschegesetz: Hessische Regierungspräsidien veröffentlichen Neufassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise und Merkblätter der Bundesländer

Darmstadt/Gießen/Kassel. Deutschland ist die größte Volkswirtschaft in Europa und für illegale Gelder aus kriminellen Aktivitäten attraktiv. Durch Geldwäsche entgehen dem Staat jährlich jedes Jahr viele Milliarden Euro. Besonders gefährdet sind Branchen, in denen hohe Geldbeträge den Besitzer wechseln, zum Beispiel Autohäuser, Immobilienmakler oder auch Juweliere. Für die praktische Umsetzung der Vorgaben haben die drei hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zur Orientierung die Neufassung der Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bundesländer zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Außerdem wurde sehr umfangreich weiteres Informationsmaterial aktualisiert. All das ist auf der Internetseite des jeweiligen Regierungspräsidiums zu finden.

In einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, an der die drei hessischen Regierungspräsidien mitgewirkt haben, wurden die Hinweise aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Insbesondere wurden offene Vollzugs- und zahlreiche Einzelfragen geklärt und die Ergebnisse in den Hinweisen verankert. Piktogramme und einige Schaubilder erleichtern die Orientierung in der 102 Seiten umfassenden Erläuterung der komplexen rechtlichen Vorgaben. An einigen Stellen erfolgte eine Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Hinblick auf deren Auslegungs- und Anwendungshinweise „Allgemeiner Teil“.

Mehr Rechtssicherheit

Dass es bundesweit gültige Auslegungs- und Anwendungshinweise gibt, beruht auf einer ursprünglich hessischen Initiative. Damit soll der Zielgruppe – den sogenannten Verpflichteten – weitergehende Hilfestellung und mehr Rechtssicherheit bei der praktischen Umsetzung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes gegeben werden. Neben den Auslegungs- und Anwendungshinweisen haben die 16 Bundesländer zugestimmt, weiteres Informationsmaterial bundesweit zu verwenden. Es handelt sich dabei um Dokumentationsbögen, damit die Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden eingehalten werden können, sowie um umfangreichere Merkblätter und kurze Flyer.

In zwei Jahren wird das nationale Geldwäschegesetz in weiten Teilen durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung abgelöst. Diese wird dann sowohl den Kreis der zur Prävention Verpflichteten als auch deren Pflichten zentral und unionseinheitlich regeln. Dennoch gehen die Aufsichtsbehörden derzeit davon aus, dass auch dann noch Bedarf an adressatengerechtem Informationsmaterial bestehen wird.

Hintergrund

Die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel prüfen als Aufsichtsbehörden die Einhaltung der Pflichten, die das Geldwäschegesetz einer Vielzahl von Gewerben, zum Beispiel Güterhändlern und Immobilienmaklern, auferlegt. Das Geldwäschegesetz verpflichtet grundsätzlich jede Aufsichtsbehörde, regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung zu stellen.

Die bundesweiten Auslegungs- und Anwendungshinweise reduzieren nicht nur den Aufwand für die einzelnen Aufsichtsbehörden. Für Gewerbetreibende, die überregional tätig sind, stellen sie einen bundesweiten Mindestkonsens an vergleichbarer Auslegung der gesetzlichen Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden der Länder sicher.

Weitere Informationen unter:

https://rp-giessen.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/bekaempfung-von-geldwaesche/bekaempfung-von-geldwaesche-und-von-terrorismusfinanzierung

https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gefahrenabwehr/geldwaescheÖffnet sich in einem neuen Fenster

https://rp-kassel.hessen.de/sicherheit/geldwaeschegesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster 

Pressekontakt

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

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