Trinkwassernotbrunnen
Die Trinkwassernotversorgung der Bundesrepublik Deutschland hat ihren Ursprung in der Zeit des Ost-West-Konfliktes und wird seit 1965 durch das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) geregelt. Dieses soll u.a. die Notversorgung der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte im Verteidigungsfall mit dem lebensnotwendigen Bedarf an Trinkwasser sicherstellen. Heute wird diese Aufgabe vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen umgesetzt. In Mittelhessen überwachen wir die Umsetzung im Auftrag des Bundes.
Seit der Einführung des WasSiG wurden über 5.200 Trinkwassernotbrunnen in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen.
Finanzierung von wasserwirtschaftlichen Vorsorgemaßnahmen
Das BBK finanziert auf Grundlage des WasSiG wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen für den Verteidigungsfall, die zu einer Härtung der leitungsgebundenen Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung oder der ergänzenden leitungsungebundenen/netzunabhängigen Ver- und Entsorgung beitragen.
Hierunter fallen Maßnahmen, die Redundanzen zu bestehenden Systemen in der Aufbereitung, Speicherung, Förderung sowie Verteilung von Wasser schaffen.
Ebenso Maßnahmen für den Stromnetzersatz.
Nicht finanziert werden hingegen Maßnahmen, die der Daseinsvorsorge dienen, wie Ersatzbeschaffungen und die Sanierung von bestehenden Anlagen. Auch Planungsmaßnahmen, Untersuchungen, Studien und Erkundungsbohrungen können durch den Bund nicht finanziert werden.
Über den u. a. Link gelangen Sie zu den Antragsinformationen des BBK.
Für Ihr konkretes Vorhaben sind die aufgeführten Formblätter mitsamt eines Anschreibens und Angeboten (oder Rechnungen, falls schon vorliegend) an einen der untenstehenden Ansprechpartner zu richten.
| Ansprechpartner | Durchwahl 0641 303-
| E-Mail-Adresse |
Astrid Schweinsberger
| 4138 | astrid.schweinsberger@rpgi.hessen.de |
André Nachtigall
| 4148 | andre.nachtigall@rpgi.hessen.de |