Lärm durch Straßenverkehr

Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Straßenverkehr

Die Lärmkarten sind nach § 47c Abs. 1 BImSchG alle fünf Jahre fortzuschreiben. Damit erfolgt aktuell die 4. Runde als Fortschreibung der Lärmminderungsplanung. Die Lärmkartierung Straße 2022 ist dem Lärmviewer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster Lärmviewer HessenÖffnet sich in einem neuen FensterÖffnet sich in einem neuen Fenster zu entnehmen. Die Kartierung bildet die Grundlage zur Erstellung der Lärmaktionspläne.


Mithilfe des Verfahrenshandbuchs werden auf Basis der Lärmkartierung durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Bereiche mit einer Belastung oberhalb der Auslösewerte von mehr als 65dB(A) ganztags und / oder 55dB(A) nachts werden einer detaillierten Betrachtung zur Ermittlung der Lärmbelastung unterzogen.


Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen vom 21.11.2022 bis zum 22.01.2023 vorgebracht werden. Des Weiteren bestand die Möglichkeit auf ruhige Gebiete (Parks, Grünbereiche, Naherholungsgebiete etc.) hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.

Diese Maßnahmenvorschläge wurden in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden auf rechtliche und technische Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit, sowie auf Finanzierbarkeit geprüft.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen erstellt.
Zum Planentwurf können in der Zeit vom 24. Juni bis zum 07. August 2024 Stellungnahme auf folgendem Weg abgegeben werden:

Die eingegangenen Stellungnahmen werden auf Erforderlichkeit, Umsetzbarkeit und Verhältnismäßigkeit geprüft. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den für eine Umsetzung zuständigen Behörden. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntgabe des aufgestellten Lärmaktionsplans.

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