Lärm durch Straßenverkehr

Lärmaktionsplan Hessen - Teilplan Straßenverkehr

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Die Lärmkarten sind nach § 47c Abs. 1 BImSchG alle fünf Jahre fortzuschreiben. Damit erfolgt aktuell die 4. Runde als Fortschreibung der Lärmminderungsplanung. Die Lärmkartierung Straße 2022 ist dem Lärmviewer HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster zu entnehmen. Die Kartierung bildet die Grundlage zur Erstellung der Lärmaktionspläne.


Mithilfe des Verfahrenshandbuchs werden auf Basis der Lärmkartierung durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Bereiche mit einer Belastung oberhalb der Auslösewerte von mehr als 65dB(A) ganztags und / oder 55dB(A) nachts werden einer detaillierten Betrachtung zur Ermittlung der Lärmbelastung unterzogen.


Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung können Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen vom 21.11.2022 bis zum 22.01.2023 vorgebracht werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit auf ruhige Gebiete (Parks, Grünbereiche, Naherholungsgebiete etc.) hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.


Diese Maßnahmenvorschläge werden in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden auf rechtliche und technische Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit, sowie auf Finanzierbarkeit geprüft.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen erstellt.
Zum Planentwurf kann im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung genommen werden.

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