Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, wird auf Grundlage der Lärmkartierung, welche nach § 47c Abs. 1 BImSchG alle fünf Jahre fortzuschreiben ist, erstellt. Die Lärmkartierung Straße 2022 ist dem „Lärmviewer Hessen“Öffnet sich in einem neuen Fenster zu entnehmen. Die aktuelle 4. Runde der Lärmminderungsplanung ist mit Veröffentlichung des Lärmaktionsplans am 28.10.2024 abgeschlossen.
Mithilfe des Verfahrenshandbuchs werden auf Basis der Lärmkartierung durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Bereiche mit einer Belastung oberhalb der Auslösewerte von mehr als 65 dB(A) ganztags und / oder 55 dB(A) nachts werden einer detaillierten Betrachtung zur Ermittlung der Lärmbelastung unterzogen.
Im Rahmen der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung konnten Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen vom 21.11.2022 bis zum 22.01.2023 vorgebracht werden. Des Weiteren bestand die Möglichkeit auf ruhige Gebiete (Parks, Grünbereiche, Naherholungsgebiete etc.) hinzuweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll.
Diese Maßnahmenvorschläge wurden in Zusammenarbeit mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden auf rechtliche und technische Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit, sowie auf Finanzierbarkeit geprüft. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wurde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen erstellt. Zum Planentwurf konnten in der Zeit vom 24. Juni bis zum 07. August 2024 Stellungnahmen über das Beteiligungsportal, per Mail oder Post abgegeben werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurden entsprechend Ihres Inhalts verarbeitet. Neue Lärmkonfliktpunkte oder Maßnahmenvorschläge wurden nachrichtlich in den Lärmaktionsplan aufgenommen und werden in der 5. Runde geprüft. Nach Abschluss der Überarbeitung erfolgt die Bekanntgabe des aufgestellten Lärmaktionsplans.