Hessen-Löwe

Regierungspräsidium Gießen

Drei Windenergieanlagen am Standort „Eckmannshain“ in Feldatal-Stumpertenrod genehmigt

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Eckmannshain“ in Feldatal-Stumpertenrod immissionsschutzrechtlich genehmigt. Betreiberin der Anlagen ist die MSH Bürger-Windpark-Feldatal GmbH & Co. KG mit Sitz in Gießen.

Die Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten.

Dr. Christoph Ullrich Regierungspräsident

Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 166Metern, einem Rotordurchmesser von 150Metern sowie einer Gesamthöhe von 241Metern. Die Nennleistung der Anlagen beträgt jeweils 4,2Megawatt. Nach Angaben der Antragstellerin wird für den Windpark insgesamt ein Stromertrag von circa 41.200 Megawattstunden (MWh) pro Jahr prognostiziert. Damit könnten insgesamt etwa 16.480 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken. Allein durch den Betrieb einer der Anlagen könnte der gesamte private Stromverbrauch der Gemeinden Ulrichstein und Feldatal mit ihren rund 5.300 Einwohnern abgedeckt werden.

Nördlich von Ulrichstein

Die Standorte der Windenergieanlagen des Windparks „Feldatal-Eckmannshain“ befinden sich im Vogelsbergkreis in der Gemeinde Feldatal, südlich der Ortsteile Stumpertenrod und Köddingen sowie nördlich von Ulrichstein. In unmittelbarer Nachbarschaft dazu befindet sich der Windpark „Kopf und Köppel“ in den Gemarkungen Ulrichstein und Helpershain, in dem zwei Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je etwas über drei Megawatt betrieben werden. Wegen der räumlichen Nähe und des funktionalen Zusammenhangs, beide liegen im gleichen Windvorranggebiet, bilden die fünf Anlagen eine gemeinsame Windfarm.

Öffentlichkeit beteiligt

Zu dem Antrag gehörten auch Baustellen- und Wartungseinrichtungen, Lager, Kranstell- und Vormontageflächen, notwendige Rodungen und Wiederaufforstungen sowie naturschutzrechtliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Das Genehmigungsverfahren wurde als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger oder auch Naturschutzverbände konnten die Antragsunterlagen einsehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einbringen. Die teils wichtigen Einwendungen wurden entsprechend berücksichtigt. Bestandteil war auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse eingeflossen sind. Im Rahmen des Verfahrens wurden eine Vielzahl von Umweltbelangen geprüft und dadurch aufkommende Fragen geklärt.

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