Das Regierungspräsidium Gießen erlässt auf der Grundlage des § 49 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Alternative 2 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) in Verbindung mit Buchstabe D Ziffer 2 der Ausnahmebewilligung vom 28.01.2022 in Verbindung mit § 35 Satz 2 HVwVfG folgenden Widerruf.
Online gestellt und damit verkündet am 09.03.2022