Ein kleines Mädchen mit Helm fährt Fahrrad.

Produktsicherheit & Marktüberwachung

Täglich gelangen neue technische Produkte im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel.

Für eine Vielzahl dieser Produkte, zu denen z.B. Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte und Maschinengehören, sind inzwischen sehr detaillierte sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen sowie Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen europaweit festgelegt.

Hersteller, Importeure, aber auch Händler sind verpflichtet, nur sichere und rechtskonform gekennzeichnete technische Arbeitsmittel und Produkte in den Verkehr zu bringen. Die Regelungen zum Vertrieb und Handel richten sich vorrangig an diejenigen Personen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung tätig sind.

Der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten ist das oberste Ziel der Marktüberwachungsbehörden. Eine effiziente Marküberwachung in Deutschland erfolgt durch bundesweit koordinierte Marktüberwachungstätigkeit.

Themen

Die Sicherheit steht bei Aufzügen immer an erster Stelle!

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die bestehende und neue Aufzügeerfüllen müssen, sowie das hierfür notwendige Konformitätsbewertungsverfahren sind europäisch harmonisiert.

Alle Hersteller von in Aufzugsanlagen verwendeten Sicherheitsbauteilen sowie die Montagebetriebe sind verpflichtet, umfassende Gefahrenanalysen vorzunehmen, um alle mit den Aufzugsanlagen verbundenen Gefahren zu ermitteln. Die Ergebnisse hieraus sind die Grundlage für die Planung und den Bau einer Aufzugsanlage.

Die erforderliche CE-Konformitätskennzeichnung muss in jedem Fahrkorb und auf jedem Sicherheitsbauteil oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem mit dem Bauteil fest verbundenen Etikett deutlich sichtbar angebracht sein.

Für bestimmte Aufzugsanlagen ist im Konformitätsbewertungsverfahren eine „Benannte Stelle“ (anerkannte unabhängige Prüfstellen im Rahmen der europäischen Richtlinien) einzubeziehen. Die Liste der benannten Stellen wird regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Weiterhin sind Aufzüge überwachungsbedürftige Anlagen im Sinneder Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Zu den Aufzügen zählen:

  • Personen- und Lastenaufzüge,
  • Bestimmte Maschinen zum Heben von Personen mit einerAbsturzhöhe vonmehr als 3 Metern,

  • Personen-Umlaufaufzüge (sogenannte Paternoster),

  • Bauaufzüge mit Personenbeförderung und

  • Mühlen-Bremsfahrstühle.

Druckgeräte sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Auslegung, Fertigung und Prüfung von Druckgeräten sind weitgehend europäisch harmonisiert.

Zu den Druckgeräten gehören u.a.

  • Dampfkessel,
  • Füllanlagen für Druckgase
  • Wärmetauscher
  • Dampferzeuger
  • Behälter, die verschiedene Medien (Gase, Flüssigkeiten) unter Druck speichern (Druckbehälter)
  • Rohrleitungen, die unter innerem Überdruck stehen und Ausrüstungsteile (mit Sicherheitsfunktion)

Besondere Bestimmungen gelten für

  • einfache Druckbehälter
  • ortsbewegliche Druckbehälter
  • Spraydosen (Aerosolpackungen)

Druckgeräte müssen vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Zeitabständen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) bzw. durch befähigte Personen geprüft werden.

Für die Errichtung und den Betrieb von Füllanlagen für Druckgasflaschen und Druckbehälter ist eine Erlaubnis durch das Regierungspräsidium erforderlich. Dies trifft beispielsweise auf Füllanlagen für Atemluft- und Sauerstoffflaschen zu.

Den Begriff „Maschinen“ bringen viele Menschen zunächst in Verbindung mit Stanzen, Pressen, Drehbänke und Anlagen, die in der Industrie oder am Arbeitsplatz Verwendung finden.

Aber auch Maschinen im Heimwerkerbereich, wie Akkuschrauber und Bohrmaschinen von Discountern gehören zu dieser Produktgruppe. Trotz unterschiedlicher Verwendung gilt für alle Maschinen: Sie müssen für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet und vor allem sicher sein. Rahmenbedingungen, die die Sicherheit von Maschinen betreffen, sind europaweit festgelegt.

Damit Hersteller, Importeure und Händler nur sichere Maschinen in Verkehr bringen, achten die Marktaufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Spielzeug sollte altersgerecht, gut verarbeitet und vor allem sicher sein.

Die Sicherheit von Spielzeug ist europaweit geregelt. Durch die CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Um eine Verletzung beim Umgang mit Spielzeug zu vermeiden, müssen in Deutschland Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften an dem Produkt, der Verpackung oder auf dem Begleitzettel in deutscher Sprache angebracht sein.

Explosionsschutzanforderungen an Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen

Bestimmte Mindestanforderungen beim Inverkehrbringen sind u.a.:

  • Konformitätsbewertung
  • europäisch harmonisierte Normen
  • Kennzeichnungsvorschriften (CE-Kennzeichnung)

Die Anforderungen erstrecken sich von einfachen Komponenten bis hin zu kompletten Maschinen. In einigen Fällen fordern die Richtlinien als Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens eine EG-Baumusterprüfung (Zertifizierung), die von einer benannten Stelle ausgestellt wird. Dann ist eine Bewertung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers erforderlich. Diese Bewertungen darf nur eine Stelle vornehmen, die speziell für die Prüfungen/Zertifizierungen von Produkten akkreditiert und in Brüssel notifiziert wurde.

Für die Akkreditierung ist in Deutschland die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zuständig.

Für die Erlaubnisverfahren zum Betrieb und die Überwachung von überwachungsbedürftigen Anlagen, wie z.B. Tankstellen, sind in Hessen die Arbeitsschutzdezernate der Regierungspräsidien zuständig. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Seite der 'Gefahrstoffdatenbank der Länder - GDL' unter der Rubrik 'Informationen zum Explosionsschutz'.

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