Dr. Thomas Stumpf

Geheimschutzbeauftragter

Der Schutz sensibler Informationen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen zur Geheimhaltung, die zu beachten sind.

Dr. Stumpf, Thomas (0641 303 2245)

Stellvertreterin Rein, Judith (0641 303 2234)

Der Geheimschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die erforderlichen Geheimschutzmaßnahmen getroffen werden, und führt die Sicherheitsüberprüfungen durch. Der staatliche Geheimschutz dient dem Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Unterschieden wird dabei zwischen dem personellen und dem materiellen Geheimschutz, der von dem Geheimschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Gießen wahrgenommen wird.

Zum personellen Geheimschutz zählt u.a. die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung von Personen, die innerhalb der Behörde eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit wahrnehmen bzw. die Zugang zu Verschlusssachen besitzen bzw. erhalten sollen.

Der materielle Geheimschutz hingegen schafft die organisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von Verschlusssachen und beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Verschlusssachen, wie z.B. die Form der Weitergabe von Verschlusssachen und deren Aufbewahrung unter sicherheitsrelevanten und geheimhaltungsbedürftigen Aspekten.