Das Europäische Recht enthält besondere Qualitätsregelungen (Geografische Herkunftszeichen) für Erzeugnisse und Lebensmittel, die nach genauen Spezifikationen angebaut und hergestellt werden.
Die Europäische Union hat drei Zeichen eingeführt:
- Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
Das Erzeugnis verfügt nachweislich über Merkmale, die nur aus der natürlichen Umgebung und den Erzeugerfähigkeiten in der jeweiligen Produktionsregion resultieren können. - Geschützte geografische Angabe (g.g.A.):
Das Erzeugnis hat ein bestimmtes regionales Merkmal oder wird allgemein mit einer bestimmten Region in Verbindung gebracht. Mindestens eine Stufe des Herstellungsprozesses muss in dieser Region erfolgen. - Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.):
Dieses Siegel wird für Erzeugnisse verwendet, die über besondere Merkmale verfügen und entweder traditionelle Zutaten enthalten oder nach traditionellen Verfahren hergestellt werden.
Diese geschützten geografischen Herkunftszeichen bieten mehrere Vorteile:
- Sie garantieren den Verbrauchern eine bestimmte Erzeugnisherkunft und bestimmte Herstellungsmethoden;
- Sie vermitteln wirksame Werbebotschaften über Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung;
- Sie helfen ländlichen Betrieben, die Qualitätserzeugnisse produzieren, indem sie die Vermarktung von Nachahmungen erschweren.
Im Frühjahr 2013 waren in der EU 1.437 geografische Angaben, Ursprungsbezeichnungen und garantiert traditionelle Spezialitäten registriert. Außerdem sind auf dem europäischen Markt rund 2.400 geografische Angaben für Weine und Spirituosen mit Ursprung in der EU und in Drittländern geschützt.
In Hessen sind zurzeit diese sieben Produkte durch ein Herkunftszeichen geschützt:
- Odenwälder Frühstückskäse g.U.
- Hessischer Handkäse g.g.A.
- Hessischer Apfelwein g.g.A.
- Frankfurter Grüne Soße g.g.A.
- Eichsfelder Feldkieker g.g.A.
- Heumilch g.t.s.
- Nordhessische Ahle Wurscht g.g.A.
Die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu den geografischen Herkunftszeichen obliegt in Hessen dem Regierungspräsidium Gießen. Betriebe, die das Inverkehrbringen von Ahler Wurst als „Nordhessische Ahle Wurscht g.g.A.“ beabsichtigen, werden gebeten, sich unter Vorlage einer Selbstauskunft beim RP-Dezernat für Qualitätssicherung, Öko-, pflanzliche Produkte und Milch zu melden. Ein Formular für diese Selbstauskunft finden Sie unter "Downloads". Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Selbstauskunft entweder schriftlich (Regierungspräsidium Gießen, Abteilung V; Dezernat 51.2, Schanzenfeldstraße 8, 35578 Wetzlar) oder per E-Mail
(
geoschutz@rpgi.hessen.de). Nach der Meldung erfolgt eine Kontrolle im Betrieb. Werden alle Vorgaben eingehalten, wird die Genehmigung, „Nordhessische Ahle Wurscht g.g.A.“ herzustellen und zu vertreiben, erteilt.