Die Aufnahmeanordnung gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde am 05.06.2023 im Staatsanzeiger des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht.
Wenn Sie Familienangehörige über das Programm nach Hessen holen möchten, ist dies über das im folgenden beschriebene Online-Antragsverfahren möglich.
Hier gelangen Sie ab dem 15.06.2023 zum Online-AntragÖffnet sich in einem neuen Fenster. Im ersten Schritt müssen Sie auf den Link klicken, die Datenschutzbestimmungen annehmen und sodann eine Registrierung für sich anlegen. Die Registrierung bestätigen Sie über einen per E-Mail zugesandten Link. Nach der Bestätigung Ihrer Registrierung gehen Sie auf den Online-Antrag zurück, nehmen die Datenschutzbestimmungen erneut an und melden sich mit Ihrer E-Mail-Adresse sowie dem von Ihnen gesetzten Passwort an. Hiernach gelangen Sie in die Benutzeroberfläche und können über die Oberfläche „Personen erfassen“ Ihre Familienangehörigen erfassen.
From 15.06.2023 you can access here the Online application. Opens in a new window. In the first step, you must click on the link, accept the privacy policy and then create a registration for yourself. You confirm the registration by clicking on the link sent to you by e-mail. After confirming your registration, go back to the online application, accept the privacy policy again and log in with your e-mail address and the password you set. You will then be taken to the user interface and can enter your family members via the "Enter persons" interface.
Hier finden Sie Informationen zur Vorbereitungen für die zu stellenden Anträge. In der Checkliste im Download-Bereich finden Sie alle Informationen über benötigte Dokumente, die Sie und das nachzuholende Familienmitglied betreffen.
- Bitte drucken Sie sich die Checkliste aus und gehen Sie vorab zu allen Behörden, um u.a. Ihr Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Einwohnermelderegister zu beantragen.
- Teilen Sie Ihren Familienangehörigen frühzeitig mit, welche Dokumente Sie von ihnen benötigen.
- Vereinbaren Sie und alle Verpflichtungsgeber frühzeitig einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Erteilung des Visum die Verpflichtungserklärung nicht älter als sechs Monate sein sollte.
Weiterhin finden Sie im Download-Bereich bereits ein Merkblatt „Hinweise zum weiteren Vorgehen nach Erteilung der Vorabzustimmung“ (Vorabzustimmung ist die Zustimmung der Ausländerbehörde vor der Beantragung des Visum bei der Auslandsvertretung).
Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie unter „FAQ“Öffnet sich in einem neuen Fenster eine ausführliche Liste mit Antworten auf die wichtigsten Fragen. Diese finden Sie auch nochmal im Downloadbereich zum Ausdrucken. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hier vorab zu informieren. Dies erspart Ihnen zeitaufwändige Rückfragen und klärt in der Regel sämtliche Fragen.
Weiterhin haben wir auch "FAQ zum Online-Antrag" für Sie zusammengestellt. Diese finden Sie untenstehend.
Sollten bei Ihnen dennoch Fragen offenbleiben, können Sie sich ab dem 17.07.2023 von montags bis donnerstags zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr an die Hotline wenden: 0561 204-3757.
Bitte beachten Sie, dass die Hotline nur in deutscher Sprache zur Verfügung steht.
If you still have questions, you can contact the hotline from 17.07.2023 from Monday to Thursday between 08:00 a.m. and 4:00 p.m. and Friday between 08:00 a.m. and 3 p.m..
Please note that the hotline is only available in German.