Die Aufnahmeanordnung gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde am 05.06.2023 im Staatsanzeiger des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht.
Wenn Sie Familienangehörige über das Programm nach Hessen holen möchten, ist dies über das im folgenden beschriebene Online-Antragsverfahren möglich.
Hier gelangen Sie ab dem 15.06.2023 zum Online-Antrag.
Hier finden Sie Informationen zur Vorbereitungen für die zu stellenden Anträge. In der Checkliste im Download-Bereich finden Sie alle Informationen über benötigte Dokumente, die Sie und das nachzuholende Familienmitglied betreffen.
- Bitte drucken Sie sich die Checkliste aus und gehen Sie vorab zu allen Behörden, um u.a. Ihr Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Einwohnermelderegister zu beantragen.
- Teilen Sie Ihren Familienangehörigen frühzeitig mit, welche Dokumente Sie von ihnen benötigen.
- Vereinbaren Sie und alle Verpflichtungsgeber frühzeitig einen Termin zur Abgabe der Verpflichtungserklärung. Bitte beachten Sie, dass diese nur eine gewisse Gültigkeitsdauer haben, in der ihr Familienmitglied eingereist sein muss!
Weiterhin finden Sie im Download-Bereich bereits ein Merkblatt „Hinweise zum weiteren Vorgehen nach Erteilung der Vorabzustimmung“ (Vorabzustimmung ist die Zustimmung der Ausländerbehörde vor der Beantragung des Visum bei der Auslandsvertretung).
Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie unter „FAQ“Öffnet sich in einem neuen Fenster eine ausführliche Liste mit Antworten auf die wichtigsten Fragen. Diese finden Sie auch nochmal im Downloadbereich zum Ausdrucken. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich hier vorab zu informieren. Dies erspart Ihnen zeitaufwändige Rückfragen und klärt in der Regel sämtliche Fragen.
Sollten bei Ihnen dennoch Fragen offenbleiben, können Sie sich ab dem 15.06.2023 von montags bis freitags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr an die Hotline wenden: 0641 – 303- 2299.